Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Insoweit geht es darum, ob der EFTA-Gerichtshof gewissermassen das Tempo des EuGH mitgeht bzw. zum EuGH aufschliesst. Diese Frage ist im Blick auf Art. 3 II ÜGA im Grundsatz ohne wenn und aber zu be - jahen. (2) Gibt es für diesen Dynamismus Grenzen? Auch diese Frage ist zu bejahen. Insoweit ist etwa auf die Rechtsprechung zum Anwen - dungs bereich13und zur innerstaatlichen Wirkung des EWRA14hinzu - weisen. (3) Wie ist das EWR-Recht in Fällen auszulegen, in denen der EFTA-Gerichtshof als erster Gerichtshof im EWR entscheidet? Das ist die heikelste Frage. Der EFTA-Gerichtshof hat hier gelegentlich eine Art Bekenntnis zu den Auslegungsmethoden abgelegt, indem er sich auf die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung berufen hat.15Die Aus legungsvorschriften der Wiener Vertragsrechtsübereinkunft sind al- lerdings nie herangezogen worden. Im einzelnen hat die 
teleologische Auslegungbesondere Bedeutung erlangt. Auch eine 
dynamische Inter - pre tationist grundsätzlich möglich, weil in aller Regel die Überlegung eine Rolle spielen wird, ob der EuGH, falls er später über dasselbe Rechts problem zu befinden hat, sich von der Lösung des EFTA-Ge - richts hofs überzeugen lassen wird. Der EFTA-Gerichtshof hat in 
seinem Pedicel-Urteil vom 25. Februar 2005 festgestellt: «The Contracting Parties are pursuing the objective of creating a dynamic and homogeneous European Economic Area. This funda - mental goal, which is laid down, 
inter alia, in recitals 4 and 15 of the Preamble to the EEA Agreement, may make a dynamic inte r - pre tation of EEA law necessary.»16 Dynamische Auslegung kann vor allem in den Bereichen des EWRA eine Rolle spielen, in denen die Parallelvorschriften des EG-Vertrages seit 1992 geändert wurden.17Wenn es zu einem Justizkonflikt käme, dann würde das auf diplomatischen Kanälen behandelt, und nach Mög - 34Carl 
Baudenbacher 13Vgl. Pedicel, Urteil v. 25. Februar 2005, noch nicht in Rep. 14Vgl. Restamark, 1994-1995 Rep. EFTA Ct., 15; Einarsson, 2002 EFTA Court Report, 1; Karlsson, 2002 EFTA Court Report, S. 240. 15Vgl. EFTA Court Rep. 1995-1996, 1, Paragraph 56: «recognised methods of inter - pre tation». 16A.a.O., Paragraph 28. 17Vgl. dazu Carl Baudenbacher, Der EFTA-Gerichtshof, das EWR-Abkommen und die Fortentwicklungen des EG-Vertrages, Festschrift zum 75. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner, Vaduz 2004, S. 59 ff.
	        

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