Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

und die bilateralen Währungsübereinkommen neu zu ge stal ten, damit diese den Euro als offizielle Währung verwenden können. Andorra hat 2004 ein Währungsabkommen mit der EU abgeschlossen, um in Zukunft auch eigene Euro-Münzen prägen zu dürfen. Seitens der EU bestünde wahrscheinlich die Tendenz, mit einem Zollunions abkommen die schweizerisch-liechtensteinische Zollver - trags materie zu absorbieren und sich an die Abkommen mit San Marino und Andorra zu halten. Letztere sehen auf institutioneller Ebene jeweils einen gemischten Ausschuss, der das Abkommen verwaltet und seine ord nungsgemässe Durchführung überwacht, sowie die Möglichkeit ei- nes Schlichtungsverfahrens vor. Sämtliche handelspolitischen Regeln werden autonom übernommen (d.h. ohne an deren Ausarbeitung betei - ligt zu sein oder sich gegenüber Drittstaaten darauf berufen zu können). Der Kommission wäre im Sinne einer Vereinfachung sicherlich daran ge- legen, besonders in Abkommen, die über eine solche einfache Zoll union hinausgehen, eine quasi-automatische Übernahme des 
Acquisdurch Liechtenstein festzuschreiben.49Einem solch «souveränitäts feind lichen» Ansinnen könnte das Fürstentum kaum zustimmen. Im Gegen satz dazu würde ein Assoziationsabkommen Mitspracherechte bieten. 3.2.3 Assoziierung Liechtensteins mit der EU Geht man von einer Umwandlung des multilateralen EWR-Abkom - mens in bilaterale Abkommen zwischen der EU und individuellen EFTA-Staaten aus, so kommt ein Assoziationsabkommen materiell und institutionell einem «bilateralisierter EWR» am 
nächsten. Option 4a: Assoziationsabkommen, Schweiz-EU Bilateralismus («bila- teralisierter EWR» mit Zollvertrag) Im Falle einer «Bilateralisierung» des EWR sollte eine Kompensation für das Wegbrechen der liechtensteinischen Mitbestimmung im EWR ange - strebt werden. Für eine institutionelle Einbindung im Rahmen eines 205 
Liechtensteinische Integrationsoptionen «nach dem EWR» 49Vgl. Brinkmann 2005.
	        

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