Schweiz und die übrigen EFTA-Staaten den Weg in die Union gefunden haben, würde man die Eigenstaatlichkeit des von EU-Staaten umge be - nen Nicht-Mitglieds Liechtenstein nur noch schwerlich erkennen kön - nen. Abgesehen von diesem Rückfall in einen mehr oder weniger ausge - präg ten «Mikrostaaten-Status» hätte dieses Szenario auch eine erheb - liche individualrechtliche Dimension: Auch wenn es keine Grenzen mehr gäbe (eine Teilnahme am Schengen-Raum ist natürlich ebenso möglich wie im Fall der Schweiz) und volle Freizügigkeit griffe: Ein «droit de citoyen» hätten die liechtensteinischen Bürger in der EU und ihren Mitgliedstaaten nicht. 186Thomas
Bruha / Katrin Alsen