Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Mit tel meerraum) wie auch innereuropäische Dimension (europäische Nicht-Mitgliedstaaten, insbesondere Russland und NUS).79Aus den obigen Ausführungen folgt, dass die neue Nachbarschaftspolitik nicht im Sinne einer Beitrittsverhinderungsstrategie gegenüber europäischen Staa ten eingesetzt werden darf. Der Versuch einiger Autoren, mittels der Neuen Nachbarschaftspolitik innerhalb Europas «Grenzen der Erwei te - rung» aufzubauen,80scheitert aus verfassungsrechtlichen Gründen.81Da sich im Verfassungsvertrag die Beitrittsvoraussetzungen in geographi - scher Hinsicht nicht verändert haben und somit bei europäischen Staa - ten keine Faktoren ersichtlich sind, welche der Vertiefung der EU per se entgegen stehen, darf diese Politik gegenüber europäischen Staaten nur als Zwischenschritt verstanden werden, der eine Ausgrenzung der be - trof fenen Länder verhindert, solange die wirtschaftlichen und politi - schen Gegebenheiten ihrem Beitritt tatsächlich entgegenstehen.82 Dasselbe gilt mit Blick auf die Grösse der Staaten: Die in der Erklärung Nr. 11 der Schlussakte der Regierungskonferenz über den EU-Verfassungsvertrag zum Ausdruck kommende Intention der Mit - glied staaten, die Neue Nachbarschaftspolitik insbesondere als ein In - stru ment gegenüber den europäischen Kleinstaaten einzusetzen,83hat vor den Ziel- und Prinzipienbestimmungen der Verträge keinen Bestand. Abgesehen von der umstrittenen Frage der rechtlichen Bedeutung der ar - tiger Erklärungen,84steht dem der Verfassungsgrundsatz bestmöglicher Partizipation entgegen. Auch die erläuternden Anmerkungen der öster - rei chischen Regierung zu dieser Erklärung, denen zufolge man mit ihr insbesondere an die europäischen Kleinstaaten «Andorra, Liechtenstein, 180Thomas 
Bruha / Katrin Alsen 79Vgl. zu den betreffenden Ländern FN 26 f. 80Vgl. dazu Eckart Stratenschulte, Das Brüsseler Illusionstheater – zu Gast in Ost - europa, 2004, http://www.weltpolitik.net/print/1406.html, S. 4. 81So auch Giuliano Amato/Judy Batt, The Long-Term Implications of EU Enlarge - ment: The Nature of the New Border, 1999, S. 8, 10; Michael Emerson; European Neigh bourhood Policy: Strategy or Placebo?, CEPS Working Document No. 215/ November 2004, S. 15. 82So auch Amato/Batt (FN 81), S. 46 f., 64; Kempe/van Meurs (FN 53), S. 4 f., 14 f. 83Erklärung Nr. 11 lautet: «Die Union trägt der besonderen Lage der Länder mit ge - rin ger territorialer Ausdehnung Rechnung, die spezifische Nachbarschafts be zie - hun gen zur Union unterhalten.» 84Siehe dazu Meinhard Hilf/Eckard Pache, Einheitliche Europäische Schluss akte – Erklärungen, in: Hans von der Groeben/Jochen Thiesing/Claus-Dieter Ehlermann (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, Bd. 5, 5. Aufl. 1997, S.  881 f. Rz. 3 ff. m.w.N.
	        

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