Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

ten und Staatenverbänden zu suchen. Andererseits fühlt es sich nicht sel- ten der Gefahr ausgesetzt, von diesen als selbständiger Staat «ge - schluckt» oder de facto aus dem (politischen) Verkehr gedrängt zu wer - den. Um diesen Risiken der Integration zu begegnen, ist Streuung von Abhängigkeiten in der mehr als 200-jährigen Geschichte Liechtensteins immer eine existentielle Strategie gewesen. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses, in dem herkömmliche, souveränitätsbetonte Staat lichkeit und Macht durch Übertragung von Hoheitsgewalten auf ge meinsame Institutionen zunehmend durchbrochen und abgebaut wer - den, bieten sich für den Kleinstaat vergleichsweise günstige Bedingun - gen. Statt einseitiger Anlehnung an Nachbarstaaten und faktische Zes - sion von Hoheitsbefugnissen, Mitgliedschaft im Integrationsverband recht lich gleichberechtigter Staaten, wenn natürlich auch mit dem der Grösse entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Gewicht. Zehn Jahre EWR-Mitgliedschaft dürfte auch die grössten Skeptiker davon überzeugt haben, dass sich Staatlichkeit im integrierenden Europa für einen Staat der Grössenordnung Liechtensteins nicht durch symbol - hafte Aussenpolitik, sondern durch aktive Mitwirkung in den interna - tio nalen und supranationalen Institutionen und Entscheidungs pro zes - sen der europäischen Staaten artikuliert.38Liechtenstein hat in den sech - zig Jahren der Zeit nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs nie so viel Aufmerksamkeit und Anerkennung als eigenständiger Staat erfahren wie in den zehn Jahren seiner Mitgliedschaft im EWR. Diese Errungen schaft gilt es aus souveränitätspolitischer Sicht zu wahren. Je enger Euro pa zu - sammen wächst, desto mehr definiert sich die Eigenstaat lich keit durch Mitgliedschaft – und nicht nur Assoziierung – in Integra tions verbänden wie der EU oder dem EWR. Nur grössere Staaten können es «sich leis - ten», auf die «Clubmitgliedschaft» zu verzichten und – wie etwa die Schweiz – mehr oder weniger abseits zu stehen. Die anderen Gründe welche für eine nachhaltige Sicherung er reich - ter Integration sprechen, sind wirtschaftlicher und individualrechtlicher Natur. Integrationsprozesse lassen sich nicht beliebig rückabwickeln, ohne dass Industrie und Handel und mit ihr die Volkswirtschaft in ihrer Ex portabhängigkeit Schaden nehmen und/oder in erworbene Rechte ein gegriffen wird. Insbesondere die Bedeutung der zuletzt genannten 169 
EWR, EU-Mitgliedschaft und neue Nachbarschaftspolitik der EU 38Bruha/Gey-Ritter, (FN 37) S. 187.
	        

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