Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

dass das EWR-Abkommen die liechtensteinischen Gerichtsverfahren nicht einschränke. Liechtenstein dürfe EWR-Recht weiterhin nach den liechtensteinischen Verfahrensregeln anwenden. Ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs habe nicht die gleiche Wirkung wie die norm auf he - bende Entscheidung des StGH. Formellrechtlich habe das Gutachten keine Verbindlichkeit, aber faktisch schon. Demgegenüber habe die norm aufhebende Entscheidung des StGH eine Bindungswirkung erga omnes. Hebe der StGH eine Norm auf, existiere diese Norm nicht mehr und werde aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Würden die Gerichte da zu übergehen, rechtswidrige Normen nicht mehr anzuwenden, wür - den die Normen innerstaatlich bestehen bleiben und müssten irgend - wann einmal aus dem Normenbestand ausgeschieden werden, sei es durch den Gesetzgeber oder sei es durch den StGH. Die rechtswidrige Norm müsse aber ausgeschieden werden, da der Staat Liechtenstein ver- pflichtet sei, das innerstaatliche Recht dem EWR-Recht anzupassen. Die Gerichte könnten und müssten die vorgegebenen Verfahren, ins be - sondere das ver fas sungsgerichtliche Verfahren, einhalten. Liechtenstein kenne nicht das diffuse Normenkontrollsytem, bei dem jedes Gericht zur Normen kon trolle befugt sei. Die Normenkontrolle sei beim StGH kon - zentriert. Nur der StGH könne eine Rechtsvorschrift aus dem Normen - be stand aus 
scheiden. Bernd Hammermannergänzt zu 2), dass der ESA im Gegensatz zum EFTA-Gerichtshof zusätzlich auch eine gewisse Sachferne vorgeworfen werde. Zudem weist er zu 1) darauf hin, dass aufgrund der Wei ter ent - wick lung der durch die EMRK geschützten Grundrechte auch im EWR- Recht quasi durch die Hintertür eine Vorlagepflicht für nationale Gerichte entstehen könnte. Weiters führt er aus, dass in Zukunft mit der dynamischen Homogenisierung die Zahl der Ausnahmeregelungen ab - nehmen werde. Um die Entwicklungen besser einschätzen zu können, empfiehlt er den Regierungen, ähnlich wie es die isländische Regierung bereits getan habe, eine Kommission einzusetzen, die sich über die Ent - wick lungen in Europa auf dem Laufenden halte und die Regierung über die Sachver halte 
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