Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Zusammenfassung der Diskussion Zoltán Tibor Pállinger Thomas Bruhaerkundigt sich 1) nach der Zahl der Gremien, die am Ent - schei d findungsprozess der EU beteiligt seien, und dem Umfang (Grös - sen verträglichkeit) und der Art der liechtensteinischen Partizipation; 2) will er wissen, ob die Rechtsprechung des StGH zum Rang des EWR- Rechts einen «Kern der Verfassung» kenne, der nicht angetastet werden könne. Andrea Entner-Kocherklärt zu 1), dass selbst der EU-Kommission keine genauen Zahlen über die Anzahl der Komitees vorlägen. Aufgrund ihrer eige nen Schätzung gehe sie von ungefähr 300 Komitees aus. Liechten - stein nähme regelmässig an den Sitzungen von zehn solcher Komitees teil – überwiegend aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommu - ni ka tion, Sozialversicherungen, Anerkennung von Diplomen etc.). Es sei unerlässlich, dass ein kleiner Staat wie Liechtenstein seine Kräfte gezielt und flexibel einsetze und sich auf solche Sachbereiche konzentriere, die für das Land von grosser Bedeutung seien. Grössere Staaten wie Norwe - gen nähmen an mehr Komitees teil. Dabei nähmen in der Regel die Ver - tre ter eines Staates an den Sitzungen der EU-Komitees teil. Damit aber die Information der abwesenden EFTA-Staaten gewährleistet bleibe, nähme an den meisten EU-Komiteesitzungen zumindest ein Vertreter des EFTA-Sekretariats teil. Die Arbeit der EU-Komitees werde EFTA- intern in 40 Arbeitgruppen, die im Durchschnitt einmal im Monat tagten, begleitet, wobei Liechtenstein an allen teilnähme. Es fände somit – im Rahmen der Grössenverträglichkeit – ein reger Informationstausch 
statt. Bernd Hammermannergänzt zu 1) zur Problematik der staatlichen In te - res senvertretung, dass die ESA nicht am Entscheidfindungsprozess teil - nähme, sondern erst nach den Entscheidungen ins Spiel käme. Aus die- sem Grunde tauche bisweilen das Problem auf, ob die gefällten Ent - 148
	        

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