Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

7.3 Materielles Verwaltungsrecht Die Bestandesaufnahme in der Vorbereitungsphase machte bereits klar, dass eine EWR-Mitgliedschaft einen erheblichen Anpassungsbedarf vo- raussetzte. So musste im Hinblick auf die Niederlassungs- und Dienst - leistungsfreiheit das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte einer umfassenden Revision unter - zo gen werden. Aber auch Regelungen einer Erwerbstätigkeit, die keinen strengen Inländervorbehalt beinhalteten, entsprachen in manchen Belan - gen nicht den Anforderungen des EWR-Rechts und mussten im Hin - blick auf einschlägige Richtlinien novelliert werden.145 Ein Teil der EU-Umweltvorschriften, in denen das EU-Recht stren gere Regelungen vorsah, wurden bereits im Zuge des EWR-Bei - tritts umgesetzt, wie etwa im Bereich der Umweltinformationen146. Für die grenzüberschreitenden Informations- und Konsultationsverfahren wurden im Gesetz vom 10. März 1999 über die Umweltverträglich keits - prü fung (UVPG) die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen.147 Auch in den Bereichen des Sozial- und Arbeitsrechts, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz drängten sich gesetzliche Mass nahmen auf.148 Das Vergaberecht, das bisher im Gesetz vom 31. Juli 1991 über die Aus richtung von Landessubventionen und im Submissionsreglement der Regierung vom 12. Mai 1992 geregelt war,149wurden durch das Ge - 145 
Das EWR-Abkommen und das Verfassungs- und Verwaltungsrecht 145Vgl. Art. 8 Gesetz vom 27. September 1989 über die Berufsausübung der im Bau - wesen tätigen Ingenieure und der Architekten, LGBl. 1989 Nr. 60; LR 933.1 und dazu Verordnung vom 9. April 2002 über die Berufsausübung der im Bauwesen tä- tigen Ingenieure und der Architekten, LGBl. 2002 Nr. 47; LR 933.11 oder Gesetz vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz), LGBl. 1986 Nr. 12; LR 811.01 oder Gesetz vom 22. Oktober 2003 über die Ärzte (Ärztegesetz), LGBl. 2003 Nr. 239; LR 811.12 und dazu die Verordnung vom 13. Januar 2004 über die Ärzte (Ärzteverordnung), LGBl. 2004 Nr. 20; LR 811.121.1. 146Gesetz vom 22. Oktober 1992 über Umweltinformationen, LGBl. 1993 Nr. 13; LR 814.02; vgl. dazu Bericht und Antrag der Regierung vom 15. Juni 1995 an den Land - tag betreffend das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, Nr. 46/1992, S. 154 f. 147LGBl. 1999 Nr. 95; LR 814.03. 148Vgl. zu den Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Recht in den horizontalen und flankierenden Politiken den Bericht und Antrag der Regierung vom 7. Februar 1995 an den Landtag betreffend die Teilnahme des Fürstentums Liech tenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Nr. 1/1995, S. 173 ff. 149Vgl. Herbert Wille, Liechtensteinisches Verwaltungsrecht. Ausgewählte Gebiete, LPS Bd. 38, Vaduz 2004, S. 406 ff.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.