Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

3. EWR-Recht als Teil des liechtensteinischen Rechts bestandes 3.1 Allgemeines In StGH 1998/4125hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass die im Anlass - fall in Frage stehende EWR-Verordnung «als Bestandteil des aus dem EU-Recht im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirt - schafts raum ...übernommenen acquis communautaire ...Teil des liech - ten steinischen Rechtsbestandes geworden und auf Grund ihres self-exe- cuting Charakters direkt anwendbar» sei. Das EWR-Recht ist in vielfältiger Weise Gegenstand der Gesetz ge - bung26und fliesst dementsprechend in zunehmendem Masse auch in die Rechtsprechung der Gerichte ein. 3.2 Direkte Geltung (Durchgriffswirkung) Die Gerichte wenden das EWR-Recht wie innerstaatliches Recht an.27 Der Staatsgerichtshof führt in seinem Gutachten vom 11. Dezember 199528aus, dass dem EWR-Recht wie dem Völkerrecht im Allgemeinen «direkte Geltung (Durchgriffswirkung)» zukomme. Es entfalte ohne be- sonderen nationalen Transformationsakt vom Zeitpunkt seines In kraft - tretens an als Völkerrecht innerstaatlich Wirksamkeit. Das EWR-Recht sei insofern unmittelbar auf die Individuen und Wirtschaftsunter neh - mungen anwendbar (self-executing), als es sein Sinn sei, diesen als sol- 114Herbert 
Wille 25Urteil vom 22. Februar 1999, nicht veröffentlicht, S. 13; so auch StGH 2000/50, Urteil vom 24. Oktober 2000, nicht veröffentlicht, S. 20; siehe auch Stefan Becker, Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein (FN 4), S. 405. 26Vgl. etwa das Lehrerdienstgesetz, Sanitätsgesetz, Gewerbegesetz, Gesetz über das öffentliche Auftragswesen usw.; vgl. auch den Bericht und Antrag der Regierung vom 15. Juni 1992 an den Landtag betreffend das Abkommen über den Euro päi - schen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, Nr. 46/1992, und den Bericht und Antrag der Regierung vom 7. Februar 1995 an den Landtag betreffend die Teilnahme des Fürs ten tums Liechtenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Nr. 1/1995. 27Vgl. etwa StGH 2003/12, Urteil vom 1. März 2004, nicht veröffentlicht, S. 9 ff. oder VBI 1997/17, Entscheidung vom 17. September 1997, LES 4/1998, S. 207 ff. 28StGH 1995/14, Beschluss (Gutachten) vom 11. Dezember 1995, LES 3/1996, S. 119 (122).
	        

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