Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

britan nien dazu auf, den kolonialen Status Gibraltars bis zum 1. Ok to - ber 1969 zu beenden. Als Reaktion darauf erliess Grossbritan nien 1969 den «Gibraltar Constitution Order», der der lokalen Regie rung ver - stärkte Kompetenzen einräumte und Gibraltar zusicherte, keine Ver än - derungen des status quo gegen den Willen der Bevölkerung einzu lei ten. Daraufhin blockierte Spanien die Grenze zu Gibraltar und er klärte sich erst in dem am 10. April 1980 unterzeichneten Abkommen von Lissabon bereit, die Blockade wieder aufzuheben, was in der Folge aber durch den im Frühjahr 1982 ausgebrochenen Falkland-Krieg wieder verhindert wurde. Erst durch das Brüsseler Abkommen vom 27. No vem ber 1984 einigte man sich auf eine Grenzöffnung, die definitiv am 4. Februar 1985 erfolgte. In der Präambel der «Gibraltar Constitution Order» wird Gibral - tar als «part of Her Majesty’s dominions» bezeichnet.254Als (abhängiges) «dominion» der britischen Krone ist Gibraltar nicht integraler Bestand - teil Grossbritanniens, sondern ein abhängiges Gebiet, das der britischen Krone unterstellt ist. Gibraltar verwaltet sich zwar grundsätzlich selbst, seine auswärtigen Beziehungen werden aber von Grossbritannien – ver - tre ten durch einen Gouverneur – wahrgenommen. Gibraltar unterfällt da mit zweifellos Art. 299 Abs. 4 EGV und ist daher ein Teil der Gemein - schaft, in dem grundsätzlich das ganze Gemeinschaftsrecht gilt. Dieser Status wurde nicht nur seitens der Kommission mehrfach bestätigt,255 sondern auch Grossbritannien und Spanien haben als Streithelfer im Rechtsstreit Gibraltars gegen den Rat256vor dem EuGH zum Ausdruck gebracht, dass Gibraltar als ein europäisches Hoheitsgebiet i.S.v. Art. 299 Abs. 4 EGV anzusehen ist, dessen auswärtige Beziehungen vom Ver - einig ten Königreich wahrgenommen werden. Die in diesem Zusammen - hang von GA 
Lenzin seinen Schlussanträgen angedeutete Überlegung einer eigenen Rechtspersönlichkeit Gibraltars257wären nicht nur prä - 101 
Kleinstaaten im Völkerrecht 254Vgl. dazu Mariaud, E.Gibraltar: un défi pour l’Europe, Institut universitaire d’etu- des européennes, Genf Dezember 1990, S. 100 f. 255Vgl. z. B. Antwort der Kommission auf die Schriftliche Anfrage Nr. 2103/91, ABl. 1992, Nr. C 102, S. 33. 256EuGH, Rs. C-298/89, Gibraltar/Rat, Slg. 1993, S. I-3605 ff.; bei der am 28. Sep tem - ber 1989 von der Regierung Gibraltars eingebrachte Klage handelte es sich um eine Nichtigkeitsklage gem. Art 230 Abs. 4 EGV gegen den Rat, die eine Aufhebung von Art. 2 Abs. 2 der RL 89/463 (Luftverkehrsderegulierungsvorschriften) im Hinblick auf den gemeinsam betriebenen Flughafen in La Linea zum Ziele hatte. 257EuGH, Rs. C-298/89 (Fn. 256), Ziff. 33 und 43.
	        

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