Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

der den gegenseitigen Handel ab dem 1. Januar 1992 grund sätz lich von Einfuhrabgaben freistellt, für einige «sensible» Fischereierzeug nisse aber mengenmässige Beschränkungen vorsieht. Dieser Freihan dels vertrag wurde durch einen Briefwechsel vom 8. März 1995 modifi ziert – i.S.e. Änderung der Tabellen I und II im Anhang des Protokolls (Nr. 1) zum Frei handelsabkommen – und schliesslich durch das am 6. De zember 1996 zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regie - rung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits abgeschlossene Abkommen249ersetzt durch das eine Frei han delszone zwischen der EG und den Färöer geschaffen und ein eige nes Wettbe - werbs system eingerichtet 
wird. 4.3.8.4 Gibraltar Gibraltar – mit einer Fläche von 6,5 km2und ca. 30’000 Einwohnern – wurde am 4. August 1704 von britischen Truppen erobert, ist seit dem Ver trag von Utrecht 1713 zwischen England und Spanien britisch und seit 1830 eine britische Kronkolonie und zwar – nach dem Heimfall Hong kongs an China im Juli 1997 – neben den Falkland Islands die letz- te. Die GV der VN verabschiedete 1965 und 1966 zwei Resolutio nen250 in denen Grossbritannien und Spanien aufgefordert wurden, unter Beachtung der Antikolonialismus-Res. 1514 (XV)251über den Status von Gibraltar zu verhandeln. 1964 setzte Grossbritannien erstmals eine lo ka - le Regierung mit begrenzten Befugnissen ein, und führte 1967 ein Refe - ren dum durch, in dem sich eine überwältigende Mehrheit der Bevöl ke - rung Gibraltars für einen Verbleib unter britischer Oberherr schaft aus - sprach. Die GV der VN sah in diesem Referendum eine Ver letzung ihrer Res. 2231 und forderte Spanien und Grossbritannien in der Res. 2353252 erneut auf, in Verhandlungen einzutreten. Da diesbezüglich keine Fort - schritte erzielt wurden, forderte die GV in ihrer Res. 2429253Gross - 100Waldemar 
Hummer 249ABl. 1997, Nr. L 53, S. 1 ff. 250GV Res. 2070/1965; UN Doc. A/6014 (1965); GV Res. 2231/1966; UN Doc. A/6316 (1966). 251GV Res. 1514/XV vom 14. Dezember 1960. 252UN Doc. A/7013 (1967). 253GV Res. 2429/1968 vom 18. Dezember 1968.
	        

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