Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

Art. 299 EGV eingefügt, gemäss dessen das Protokoll Nr. 2 zum Bei - tritts vertrag die Bedingungen enthält, unter denen das Gemeinschafts - recht auf die autonome Provinz der Ålandinseln Anwendung findet. Darin ermächtigt die EG, ganz im Lichte des vorerwähnten Beschlusses des Völkerbundrates aus 1921 – und wie sie es noch keinem anderen au- tonomen Territorium konzediert hat – die lokalen Behörden, die Nie - der lassungs- und Dienstleistungsfreiheit einzuschränken.240 Abschliessend kann festgestellt werden, dass der Beitritt der Åland - inseln 1994 zur EU deren autonome Position gefestigt hat. Auch inner - halb des finnischen Staates konnte Åland seine Eigenständigkeit behaup - ten. Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auf den Åland inseln verur- sacht allerdings grosse Probleme, sodass die Kommission in ihren je wei - ligen Jahresberichten über die Kontrolle der Anwendung des Ge mein - schaftsrechts für Finnland mit nur 70% den geringsten Wert aus weist.241 Die besonderen rechtlichen Verhältnisse auf den Åland-Inseln ha - ben auch schon zu einem Judikat des EuGH in der Rs. C-42/02 ge führt, in dem der Gerichtshof mit Urteil vom 13. November 2003 fest gestellt hat, dass Gewinne aus einer schwedischen Lotterie nicht der Ein kom - mens steuer unterliegen und auch keine Krankenversicherungsbei träge anfallen. Frau 
Lindman, eine finnische Staatsangehörige mit Wohn sitz auf den Åland-Inseln hatte in der schwedischen Lotterie 1 Mio. sKr. ge - won nen, worauf die finnische Finanzbehörde von ihr Einkommens - steuer, Kommunalsteuer, Kirchensteuer und einen zusätz lichen Beitrag zur Krankenversicherung mit dem Argument verlangte, dass nur Gewinne aus einer finnischen Lotterie steuerfrei sein. Unter Bezug auf ein früheres Urteil in der Rs. C-289/95 aus dem Jahr 1998 erkannte der EuGH darin eine Beeinträchtigung der Dienstleistungs frei heit und ver - neinte die 
Steuerpflicht. 4.3.8.2 Ceuta und Melilla Die beiden spanischen Exklaven an der marokkanischen Mittel meer - küste mit ca 138’000 Einwohnern gehören zwar gem. Art 25 der Bei - 98Waldemar 
Hummer 240Vgl. dazu auch Fn. 266. 241Kommission (Hrsg.), Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Ge - mein schaftsrechts (2003); vgl. dazu Stapper(Fn. 178), S. 171.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.