Art. 299 EGV eingefügt, gemäss dessen das Protokoll Nr. 2 zum Bei - tritts vertrag die Bedingungen enthält, unter denen das Gemeinschafts - recht auf die autonome Provinz der Ålandinseln Anwendung findet. Darin ermächtigt die EG, ganz im Lichte des vorerwähnten Beschlusses des Völkerbundrates aus 1921 – und wie sie es noch keinem anderen au- tonomen Territorium konzediert hat – die lokalen Behörden, die Nie - der lassungs- und Dienstleistungsfreiheit einzuschränken.240 Abschliessend kann festgestellt werden, dass der Beitritt der Åland - inseln 1994 zur EU deren autonome Position gefestigt hat. Auch inner - halb des finnischen Staates konnte Åland seine Eigenständigkeit behaup - ten. Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auf den Åland inseln verur- sacht allerdings grosse Probleme, sodass die Kommission in ihren je wei - ligen Jahresberichten über die Kontrolle der Anwendung des Ge mein - schaftsrechts für Finnland mit nur 70% den geringsten Wert aus weist.241 Die besonderen rechtlichen Verhältnisse auf den Åland-Inseln ha - ben auch schon zu einem Judikat des EuGH in der Rs. C-42/02 ge führt, in dem der Gerichtshof mit Urteil vom 13. November 2003 fest gestellt hat, dass Gewinne aus einer schwedischen Lotterie nicht der Ein kom - mens steuer unterliegen und auch keine Krankenversicherungsbei träge anfallen. Frau
Lindman, eine finnische Staatsangehörige mit Wohn sitz auf den Åland-Inseln hatte in der schwedischen Lotterie 1 Mio. sKr. ge - won nen, worauf die finnische Finanzbehörde von ihr Einkommens - steuer, Kommunalsteuer, Kirchensteuer und einen zusätz lichen Beitrag zur Krankenversicherung mit dem Argument verlangte, dass nur Gewinne aus einer finnischen Lotterie steuerfrei sein. Unter Bezug auf ein früheres Urteil in der Rs. C-289/95 aus dem Jahr 1998 erkannte der EuGH darin eine Beeinträchtigung der Dienstleistungs frei heit und ver - neinte die
Steuerpflicht. 4.3.8.2 Ceuta und Melilla Die beiden spanischen Exklaven an der marokkanischen Mittel meer - küste mit ca 138’000 Einwohnern gehören zwar gem. Art 25 der Bei - 98Waldemar
Hummer 240Vgl. dazu auch Fn. 266. 241Kommission (Hrsg.), Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Ge - mein schaftsrechts (2003); vgl. dazu Stapper(Fn. 178), S. 171.