ein uneingeschränktes Transitrecht, das ihn von allen EG-Handels- und Zollregelungen freistellt. Der Staat der Vatikanstadt verfügt über keine eigene Währung oder Zentral bank. Aufgrund eines Abkommens vom 2. August 1930 besteht zwischen Italien und dem Vatikan eine Währungsunion. Auf der Basis der
Erklärung (Nr. 6) zu den Währungsbeziehungen zur Republik San Marino, zum Staat der Vatikanstadt und zum Fürstentum Monaco226hat der Rat Italien ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft mit dem Staat der Vatikanstadt die Einführung des Euro auszuhandeln und die be ste - hen den Währungsübereinkommen anzupassen. Am 31. Dezember 1998 erliess der Rat die
Entscheidung 1999/98/EG über den von der Gemein - schaft zu vertretenden Standpunkt bezüglich einer Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zur Vatikanstadt,227die inhaltlich mit der be - reits vorstehend erwähnten Entscheidung bezüglich Monacos und San Marinos
übereinstimmt. 4.3.8 Europäische Territorien mit Sonderstatus innerhalb der EU Nachstehend sollen die wichtigsten unter der Hoheit von EU-Mitglied - staa ten stehenden europäischen und angrenzenden Gebiete, denen eine lokale Autonomie eingeräumt ist, dargestellt werden. Nicht erwähnt wer den aber diejenigen europäischen Gebiete mit Sonderstatus, die nicht autonom sind
(Büsingen, Campione d’Italia, Pays de Gex, Helgoland, Hoch-Savoyen, Livigno, Triest, Duodekanes, Isle of Wight, Balearen, Berg Athosetc.) sowie die
französischen Überseedepartements(DOM) und die
britischen, französischenund niederländischen Übersee ge - biete.228 Von diesen autonomen Gebieten qualifiziert Art. 299 Abs. 2 EGV folgende sieben als
«Gebiete in äusserster Randlage»: Kanarische Inseln, Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion, Madeira und die Azoren. Aufgrund ihrer strukturbedingten Benachteiligung – Abgelegenheit, In - 95
Kleinstaaten im Völkerrecht 226Hummer/Obwexer(Fn. 199), S. 89. 227ABl. 1999, Nr. L 30, S. 35 f. 228Für eine genaue Klassifikation siehe Asín Cabrera, M. A.Islas y archipielagos en las Comunidades Europeas (1988), S. 60 ff.; vgl. allgemein die Sammelschrift Hache, J.- D.(Koordinator), Quel Statut pour les Îles d’Europe?/What status for Europe’s is- lands? (2000).