Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

ner Zolleinnahmen an die EU abführt, zieht es den Anteil Monacos ab, ebenso wird auch der französische Anteil der für die Eigenmittel der EG bestimmten Mehrwertsteuereinnahmen erst nach Abzug des Monaco zustehenden Anteils berechnet.198 Im Währungsbereich hat der Rat Frankreich – auf der Basis der 
Er - klä rung (Nr. 6) zu den Währungsbeziehungen zur Republik San Marino, zum Staat der Vatikanstadt und zum Fürstentum Monacozum EU-Ver - trag199– durch seine 
Entscheidung 1999/96/EG über den von der Ge - mein schaft zu vertretenden Standpunkt bezüglich einer Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zum Fürstentum Monacovom 31. De - zem ber 1998200ermächtigt, mit Monaco die bilateralen Währungsüber - ein kommen neu zu gestalten und dem Fürstentum die Befugnis zu ertei - len, den Euro als offizielle Währung einzuführen. Monaco ist dem nach berechtigt, den Euro als offizielle Währung einzuführen und damit Euro-Banknoten und -Münzen den Status eines gesetzlichen Zah lungs - mit tels in Monaco zuzuerkennen. Im Gegenzug muss sich Monaco ver - pflichten, die Gemeinschaftsbestimmungen im Hinblick auf den Euro anzunehmen und insbesondere bei der Bekämpfung von Fälschun gen eng mit der Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Für Monaco gelten da- bei die Konvergenzkriterien nicht (unmittelbar), da es nicht Mitglied der EU ist. Dementsprechend ist Monaco auch nicht aktiv an der Wäh rungs - politik der EZB beteiligt. Ebensowenig kann es an der Koordinie rung der Wirtschaftspolitik durch den Rat der EU bzw. durch die Mit glied - staaten selbst mitwirken. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass das Verhältnis Mo na cos zur EU unorthodoxe Züge aufweist. Zum einen bestehen bis heute keine vertraglichen Beziehungen zwischen beiden und Monaco hat erst im Jänner Jahr 2000 mit der EU diplomatische Beziehungen auf - ge nommen. Damit hat Monaco neben seiner Mitgliedschaft in den VN und im Europarat auch der EU gegenüber seinen Status 
formalisiert.87 
Kleinstaaten im Völkerrecht 198Vgl. z.B. Europäischer Rechnungshof (Hrsg.), Sonderbericht Nr. 2/93 über das Zoll gebiet der Gemeinschaft und damit zusammenhängende Handelsregelungen zusammen mit den Antworten der Kommission, ABl. 1993, Nr. C 347, S. 7. 199Vgl. Hummer, W. – Obwexer, W.EU-Recht (1998), S. 89; vgl. dazu Krauskopf, B. – Steven, Ch.Einführung des Euro in aussereuropäischen Territorien und wäh rungs - rechtliche Regelungen im Verhältnis zu Drittstaaten, in: EuZW 21/1999, S. 650 ff. 200ABl. 1999, Nr. L 30, S. 31 f.
	        

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