Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

steuert 0,63%, Island 0,21%, Zypern 0,14% und Malta und die Kleinst - staaten 0,02% 
bei.170 4.3.6 In den Europäischen Gemeinschaften bzw. in der Europäischen Union 4.3.6.1 Kleinstaaten als Mitgliedstaaten der EU Wurde schon vorstehend für die politische Regionalorganisation des Völ kerbundes festgestellt, dass sie im Vergleich zu einer universellen (in- tergouvernementalen) Organisation eine homogenere Staatengruppe umfasst, die auch über einen eigenen Wertekanon verfügt, so potenziert sich dieses Argument bei einer 
supranationalenOrganisation, die po li - tisch auf einen «immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völ - ker»171und wirtschaftlich auf einen Gemeinsamen Markt, einen Binnen - markt und eine Wirtschafts- und Währungsunion hin ausgerichtet ist und auch gerade dabei ist, sich eine eigene «Verfassung» zu geben.172Da - ne ben steht sie gem. Art. 6 EUV i.S.d. sog. «vertikalen Homogeni täts - gebotes»173unter dem Gebot, alle tragenden Grundwerte, die sich in den Verfassungen ihrer Mitgliedsstaaten befinden, ebenfalls zu beachten. Nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 verfügt die EU über 25 Mitgliedstaaten, unter denen sich – je nach Zählweise – mehrere Kleinstaaten befinden, nämlich 
Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowenienund Zypern. Keiner dieser alten (Luxemburg) und neuen Mitgliedstaaten der EU hat bei seinem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften bzw. zur Europäischen Union irgend welche Probleme wegen seiner Kleinstaatlichkeit gehabt. Im Ge - gen satz zu den intergouvernementalen Organisationen bei denen Klein - 81 
Kleinstaaten im Völkerrecht 170Skuhra(Fn. 162), S. 179. 171Erster Erwägungsgrund der Präambel des EG-Vertrages. 172Am Europäischen Rat von Brüssel einigten sich am 18. Juni 2004 die 25 Mitglied - staa ten der EU politisch auf den Text des sog. «Verfassungsvertrages»; für eine kon- solidierte Version desselben siehe CIG 86/04 vom 25. 6. 2004. 173Vgl. dazu Hummer, W.Vom Postulat «struktureller Kongruenz und Homogenität» zum (vertikalen) «Homogenitätsgebot» des Art. 6 Abs. 1 EUV. Strukturdivergenzen zwischen Staats- und Verbandsgewalt, dargestellt am Beispiel des Demokratie - postulats, in: Reinalter, H. (Hrsg.), Die Zukunft der Demokratie (2002), S. 151 ff.
	        

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