Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

Lediglich ein einziger (europäischer) Staat problematisiert bis heu- te die Staatlichkeit des Fürstentums Liechtenstein – und unterhält mit diesem auch keine diplomatischen Beziehungen – nämlich die Tsche chi - sche Republik, allerdings nicht wegen dessen Kleinstaatlichkeit, son dern vielmehr um sich damit ihrer Pflicht zu entziehen, mit Liech ten stein in Verhandlungen über die Rückgabe des unter Benesch in der Tsche chei konfiszierten Vermögens liechtensteinischer Bürger, vor allem aber des Fürsten, einzutreten. Dementsprechend erwog Liechtenstein anlässlich der Aufnahme der Tschechischen Republik in den Europarat im Juni 1993 zunächst auch, eine Gegenstimme einzulegen, enthielt sich dann aber nur der Stimme, um damit zu dokumentieren, dass es mit der Vor - gangsweise der Tschechischen Republik nicht einverstanden sei. Obwohl im 
«Reddemann-Bericht» ausdrücklich davon die Rede war, dass der Beitritt Liechtensteins keine Präjudizwirkung auf die Auf - nah meanträge anderer kleinerer Staaten haben sollte, war es à la longue unvermeidlich, dass die konstruktive Politik dieses Staates als Beweis für eine sinnvolle Mitgliedschaft von Kleinststaaten im Europarat angeführt wurde, wie dies in der Aufnahmedebatte San Marinos in der PV im Ok - to ber 1988 schliesslich auch der Fall war: 
«Liechtenstein sei ein Beweis dafür, wie wertvoll und belebend die Mitarbeit kleiner Staaten sich im Europarat auszuwirken vermag».153 4.3.4.5 San Marino San Marinoerstreckt sich über eine Fläche von 61 km2und beherbergt rund 30’000 Einwohner. 1981 suchte San Marino beim Europarat um die Ver leihung des Status eines (blossen) 
Beobachtersgem. Art. 54 (jetzt Art. 55) des Reglements der PV an, der aber nicht überall auf positive Auf nahme stiess und auch erst nach der Erstellung von zwei positiv aus - ge fallenen Berichten konzediert wurde. Der sog. 
«Alder-Bericht» – benannt nach dem Vorsitzender der Kom mission für die Beziehungen zu den europäischen Nicht-Mit glied - staaten – vom Mai 1982 sprach San Marino allerdings Unabhängigkeit und Souveränität zu und erwähnte auch, dass es neben zahlreichen Kon - 72Waldemar 
Hummer 153Vgl. Seiler(Fn. 7), S. 247.
	        

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