Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

konnten, der – im Gegensatz zu 
Toncic-Sorinj– eine positive Haltung gegenüber den Beitrittswünschen Liechtensteins einnahm. Auch der Prä sident der PV, 
Karl Czernetzbefürwortete anlässlich seines Besuchs in Vaduz im März 1977 einen Beitritt des Fürstentums zum Europarat. Am 4. November 1977 stellte die liechtensteinische Regierung an den GS des Europarates ein formelles Gesuch um Aufnahme in den Euro parat. Das Ministerkomitee diskutierte auf seinen Sitzungen im Jän - ner, Februar und März 1978 die Aufnahme Liechtensteins, wobei vor allem Frankreich, Belgien und Grossbritannien Bedenken äusserten und das Fürstentum nur als Staat unter 
«special circumstances» gem. Art. 5 des Status aufnehmen wollten, da es ihrer Meinung nach nicht über eine volle Souveränität verfügte. Immer wieder wurden dabei die starken ver trag - lichen Bindungen an die Schweiz sowie dessen gescheiterte Völ ker bund- Mitgliedschaft angeführt. Aber auch die Kleinheit Liechten steins an sich und die damit verbundenen Zweifel an dessen Fähigkeit, allen Ver pflich - tungen eines Europarats-Mitglieds nachzukommen, wurden ins Treffen geführt. Es war dem österreichischen Vertreter vor be halten, in der Debatte darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung des Art. 5 des Statuts speziell an die Adresse Österreichs,149Deutschlands und des Saarlandes gerichtet war, da diese Staaten unter ihrem Be sat zungs statut noch keine selbständige Aussenpolitik betreiben konnten.150Zuletzt beschloss das Ministerkomitee aber doch, die PV um eine Empfeh lung betreffend den liechtensteinischen Beitritt zum Europarat zu ersuchen. Im Juli 1978 wurde zuhanden der PV der Bericht des Politischen Komitees, benannt nach dessen Verfasser, dem deutschen Abg. 
Redde - mann, vorgelegt, der Liechtenstein trotz seiner geringen Bevölkerung, seines kleinen Territoriums und der engen vertraglichen Bindungen an die Schweiz die Qualität eines unabhängigen und souveränen Staates at- testierte. Lediglich das fehlende Frauenstimmrecht wurde bemängelt, das aber auch in der Schweiz bei deren Aufnahme in den Europarat im Jahre 1963 nicht gewährleistet war. Die empfohlene Aufnahme Liech - ten steins dürfe allerdings nicht als Präjudiz für allfällige spätere Ent - scheide über die anderer Kleinstaaten dienen. 
«Der unausgesprochene 70Waldemar 
Hummer 149In Österreich waren dies die Bestimmungen des I. und II. Alliierten Kontroll ab - kommens aus 1945 und 1946; vgl. dazu Verosta, S.Die internationale Stellung Öster reichs 1938 bis 1947 (1947), S. 104 ff. 150Vgl. Seiler(Fn. 7), S. 196 f.
	        

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