Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

von «sovereign state» oder «independent state» verwendet wurde – so - wie der Wortwahl zweier Resolutionen des sog. «24-Ausschusses» vom Sep tember 1967 und April 1968 und einer GV-Resolution vom Dezem - ber 1967,130die in Bezug auf die Unabhängigkeit Äquatorial-Guineas den Begriff «political und territorial entity» verwendeten, schliesst ein Teil der Lehre, dass dies 
«als derjenige erste nachweisbare Ansatz zur Definition des Mikrostaates verstanden werden (kann), der trotz der Unbestimmtheit des Ausdrucks die Rechtsnatur dieses völkerrechtlichen Gebildes grob umschreibt: es handelt sich um ein Gemeinwesen, das als politische Einheit originäre Hoheitsgewalt hat, ein eigenes Territorium besitzt, und völkerrechtlich nicht als Staat anzusehen ist.»131 Bestätigt sieht sich dieser Autor durch die Bemerkung des General - sekretärs der VN, U Thant, dass man unter «micro-States» «entities which are exceptionally small in area, population and human and econo - mic resources» versteht,132ebenso wie auch durch den US-amerika ni - schen Vorstoss, für Mikrostaaten den Status einer 
«assoziiertenMitglied - schaft» zu schaffen.133In der «Draft Security Council Resolution» vom Juli 1969 des Ständigen Vertreters der USA bei den VN findet sich dies be züglich eine erste, relativ präzise Umschreibung einer Kategorie von Mikrostaaten und zwar in folgender Form: «States that do not, for example, have population in excess of 100’000; area in excess of 500 square kilometers; revenues in excess of $ 15 Mio; exports in excess of $ 10 Mill.»134 Weder diese Definition eines Mikrostaates noch die Schaffung eines eigenen «assoziierten Status» – wie dies bereits im Schoss des Völker - bun des vorgesehen war135und danach auch in Art. 5 der Satzung des Europarates136verwirklicht wurde – konnten sich in der nachfolgenden Organisationspraxis der VN durchsetzen, die aus Gründen der ange - streb ten Universalität durchwegs auch Kleinststaaten 
aufnahm.13765 
Kleinstaaten im Völkerrecht 130GV-Res. A/Res/2355 (XXII) vom 19. Dezember 1967 131Erhardt(Fn. 7), 73 f.; vgl. dazu auch S. 76 f. 132UN Doc. A/6701/Add. 1, S. 20. 133Harden(Fn. 4), S. 17. 134Zitiert nach Erhardt(Fn. 7), S. 75. 135Vgl. dazu vorstehend auf S. 56. 136Vgl. dazu nachstehend auf S. 66. 137Pfusterschmid-Hardtenstein(Fn. 11), S. 79.
	        

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