Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

4.3.3 In der UNO und ihren Sonderorganisationen 4.3.3.1 Allgemeine Betrachtungen Gemäss Art. 73 lit. b SVN verpflichten sich die Mitgliedstaaten der VN u.a. dazu, die Selbstregierung in den «abhängigen Gebieten» zu ent - wickeln, wobei aber die Frage der Unabhängigkeit dieser «Hoheits ge - biete ohne Selbstregierung» nicht geregelt wurde. Gleichwohl erlangten, wie vorstehend bereits festgestellt, durch die Anwendung von Art. 73 SVN in der Periode von 1946 bis 1960 34 Länder – mit über 775 Mio. Ein woh nern – die Unabhängigkeit.100In Ausführung dieser Satzungs - bestimmung nahm die GV der VN am 14. Dezember 1960 als Resolution 1514 (XV) die 
«Declaration on the granting of Independence to Colonial Countries and Peoples»101an, in der sie «feierlich die Notwendigkeit ver - kün dete, den Kolonialismus in allen Erscheinungsformen schnell und bedingungslos zu beenden». Um die Entkolonialisierung-Erklärung ent- sprechend durchzuführen, setzte die GV der VN mehrere Sonder aus - schüsse ein, von denen besonders der sog. «24-Ausschuss» zu erwähnen ist.102Dabei orientierte man sich – ähnlich wie dies der Völkerbund anhand des vorerwähnten «Staatsreifekatalogs» getan hatte – an der Liste von Kriterien «indicative of the attainment of independence or of other separate systems of self-government», die die GV der VN bereits in ihrer Resolution 742 (VIII) vom 27. November 1953103verabschiedet hatte. Von den im Zuge der Entkolonialisierung in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entstandenen Neustaaten verfügten 48 Ge - mein wesen über weniger als 300’000 Einwohner und veranlassten einige Autoren nicht nur darauf hinzuweisen, dass sie eine eigene «class of states»104bilden, sondern zugleich auch als «diminutive sovereignties» völlig neue Rechtsprobleme aufwerfen, die dringend gelöst werden müss ten.105Mit der Aufnahme von zweien dieser Mikro- oder Zwerg - staa ten in die VN, nämlich der Malediven im Jahre 1965 und Barbados 59 
Kleinstaaten im Völkerrecht 100Erhardt(Fn. 7), S. 2. 101UNYB 1960, S. 49 f. 102UN Doc. A/6700 (Part I), S. 5. 103Rapaport/Muteba/Therattil(Fn. 55), S. 19. 104Vital(Fn. 21), S. 8 f. 105Farran, Chr.The Position of Diminutive States in International Law, in: FS für W. Schätzel (1960), S. 132.
	        

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