Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

Strategische Studien», dass es noch zehn Jahre dauern könnte, bis die Salomonen wieder selbstregierungsfähig wären. Ein Staat, «der sich sel - ber retten lässt»40und auf über zehn Jahre «protegiert» werden muss, verfügt zwar über keine eigene Staatsgewalt mehr, gilt aber völker recht - lich trotzdem nicht als untergegangen.41 (4) 
Staaten-Verkehrsfähigkeit: Die von Art. I der Montevideo Con ven tion (1933) verlangte «capacity to enter into relations with the other states» ist ein ebenso vages und unbestimmbares (konstitutives) Element von Staatlichkeit. Da es sich um eine blosse «capacity» handelt, ist deren konkrete Aktualisierung offensichtlich nicht immer nötig, wie z.B. im Falle der historischen (subjektiv-gewollten) völligen Isolation Chinas oder Albaniens oder der Nichtunterhaltung diplomatischer Beziehun gen zu gewissen Staaten aus politischen Gründen. Hingegen scheint in der Literatur die ressourcenbedingte (objektiv-ungewollte) Unmöglich keit der Unterhaltung mehrerer diplomatischer Vertretungs - be hörden durch Kleinststaaten – als zu eingeschränkte Verkehrsfähigkeit – einen ent sprechenden Qualitätsmangel an «Staatlichkeit» darzustellen, was aber eine Reihe anerkannter Staaten disqualifizieren würde. So un- terhielt noch Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts Nauru bila- teral keine einzige diplomatische Vertretung, Liechtenstein und die Male di ven bloss eine und Barbados lediglich drei Vertretungen.42 (5) 
Staaten, die keine Staaten sein wollen: Zuletzt sind in diesem Zu sam menhang aber auch noch solche Gebilde zu erwähnen, die an 
sich objek tivalle (vier) geforderten Staatselemente auf sich vereinen, trotz - dem aber 
subjektivnicht als Staaten angesehen werden wollen, da sie sich z.B. in ihrer gegenwärtigen (territorialen) Konfiguration aufgrund eines weitergehenden Alleinvertretungsanspruches über weitere Gebiete – wie z.B. Taiwan oder Formosa – nur als «Kunst»- bzw. «Rumpfstaat» ver stehen. Diese dogmatischen Unschärfen in der Bestimmung der einzelnen Staats-Kriterien lassen sich zum Teil aber auch auf die Unschlüssigkeit in der Lehre zurückführen, ob es sich beim «Staat» um einen 
Gattungs be - griff, der über einen Begriffskern, ein «genus proximum», und einen dif- 41 
Kleinstaaten im Völkerrecht 40Schocher, S.Ein im Chaos versinkender Inselstaat lässt sich retten, in: Kurier vom 9. August 2003, S. 4. 41Vgl. dazu Harden(Fn. 4), S. 60 ff. 42Erhardt(Fn. 7), S. 41; vgl. dazu nachstehend auf S. 50.
	        

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