Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

Liechtensteins Vertreter machten nie einen Hehl aus diesem Motiv. 1920 war das Gesuch des Fürstentums um Mitgliedschaft im Völker - bund abgelehnt worden. Und obwohl die Ablehnung offiziell nicht mit der fehlenden Souveränität des kleinen Staates begründet worden war, so war die Enttäuschung im Fürstentum über diesen Entscheid gross. Der Beitritt zum Internationalen Gerichtshof im Jahre 1950, dem gemäss Statut nur souveräne Staaten angehören können, stellte für Liechtenstein in der Folge zwar einen ersten Erfolg auf dem Weg zur internationalen Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft dar. Zweifel an der Selbständigkeit und Überlebensfähigkeit des Kleinst - staates Liechtenstein waren indes schon damals laut geworden, und mit der im Zuge der Dekolonisierungsbestrebungen in den sechziger Jahren aufgeworfenen Kleinststaatendiskussion erwies sich die internationale Stellung des Fürstentums als souveräner Staat als noch nicht gesichert. Die Geschichte der Aufnahme Liechtensteins in den Europarat zeigt, in welchem Ausmass die Souveränität sowie die Fähigkeit des klei- nen Staates, alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedstaates wahrneh men zu können, tatsächlich bezweifelt worden war. Mit dem Entscheid, das Fürstentum in den Europarat aufzunehmen, wurde dem Kleinststaat dann aber die lange Zeit erstrebte volle internationale Anerkennung als Mitglied der Staatengemeinschaft zuteil. Dies zeigten nicht nur die Re - ak tionen von Vertretern des Fürstentums selbst; auch die später erfolg - ten, problemlosen Aufnahmen Liechtensteins in die EFTA und die UNO vermögen dies zu belegen. Im Unterschied zu Liechtenstein verneinten die Vertreter San Marinos grossenteils, mit ihrem Beitritt zum Europarat in erster Linie die Bestätigung der staatlichen Souveränität und Unabhängigkeit ihres Landes als hauptsächliches Ziel verfolgt zu haben.19Dabei hatte in die- sem Jahrhundert auch San Marino mit denselben, ja noch grösseren Schwie rigkeiten zu kämpfen als Liechtenstein: Nach der Ablehnung des liechtensteinischen Beitrittsgesuches zum Völkerbund im Jahre 1920 hatte auch San Marino sein zuvor deponiertes Gesuch um Mitgliedschaft zurückgezogen, da die Aussichtslosigkeit des Vorhabens feststand. Und ebenso unternahm die kleine Republik in der Folge ihre ersten Geh ver - 302Markus 
R. Seiler 19Ceccoli, Interviews vom 6.4.1993 und 3.6.1993; Balestre, Interview vom 30.6.1993; Bigi, Interview vom 29.9.1993; Pedini, Interview vom 29.9.1993
	        

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