Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

glied schaft anlässlich von Beitrittsverhandlungen rechtfertigen zu müs - sen. Es war auch nicht den für alle später aufgenommenen Mitglied staa - ten geltenden Aufnahmebestimmungen unterworfen: Als Signatarstaat des Brüsseler Paktes, von dem die Initiative zur Gründung der Strass - bur ger Organisation ausgegangen war, hatte es von Beginn weg an den Grün dungsverhandlungen teilgenommen, ohne je ein spezielles Aufnah - me verfahren durchlaufen zu 
haben. Islandwar anlässlich der Gründung des Europarates gleichsam «vergessen» worden: Offiziell wollte insbesondere Grossbritannien den noch unerfahrenen und kleinen aussenpolitischen Apparat des Insel staa - tes, der zur gleichen Zeit in den Gründungsverhandlungen der NATO enga giert war, nicht durch eine Einladung zur Teilnahme an den Grün - dungs verhandlungen des Europarates zusätzlich belasten. In der Praxis mag auch das geringe politische Gewicht des abgelegenen Inselstaates dazu beigetragen haben, dass die Brüsseler-Pakt-Staaten eine Beteiligung Islands am Europarat nicht als unverzichtbar angesehen hatten. Die nordischen Staaten aber machten noch vor der feierlichen Un - ter zeichnung des Europarats-Statuts im Mai 1949 klar, dass sie die – stra- tegisch motivierte – Aufnahme Griechenlands und der Türkei, die für die erste Sitzung des Ministerkomitees vorgesehen war, nur gut heissen würden, wenn auch Island eingeladen werde, der Organisation beizutre- ten. Diesem Vorgehen stimmten in der Folge alle Mitglied staaten zu. Eine Prüfung der isländischen «Kandidatur» fand dabei zu keinem Zeitpunkt statt. Vielmehr war es der Europarat selbst, der nach diesem Entscheid an die Inselrepublik mit der Einladung zum Beitritt herantrat – Regierung und Parlament Islands brauchten diese nur noch anzuneh- men.Zur ersten eigentlichen Prüfung eines Beitrittsgesuches durch das Minis ter komitee und die Parlamentarische Versammlung des Euro pa ra - tes auf Fachausschussebene überhaupt kam es Ende 1964. Anlass war die bevorstehende Aufnahme 
Maltasin die Strassburger Organisation: In ei- nem knappen Bericht wurden die Umstände der maltesischen Kan di da - tur erläutert und eine zustimmende Empfehlung zu Handen der Par la - mentarischen Versammlung abgegeben. Allein die kurze Dauer des Ver - fahrens zeigt, dass sich die Prüfung des maltesischen Gesuches auf eine summarische Beurteilung beschränkt hatte. Die Gründe hierfür sind zum einen darin zu suchen, dass die Vertreter des Europarates bei der Prüfung von Beitrittsgesuchen erst noch Erfahrungen sammeln mussten. 296Markus 
R. Seiler
	        

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