Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

2. Terminologie und Abgrenzung Für sehr kleine Staaten existieren die unterschiedlichsten Bezeich nun - gen: Diminutivstaat, Kleinststaat, Liliputstaat, Mini-, Mikro- und Minia tur staat, Zwergstaat, Stadtstaat. Sogar als blosse «Staatensplitter» wurden diese kleinsten politischen Einheiten schon bezeichnet.2Es er- scheint die Bezeichnung «Kleinststaat»3als die geeignetste, denn sie ist als einzige wertneutral. Sie ist auch genügend anschaulich.4Da es vor lie - gend darum geht, die Politiken der physisch kleinsten Mitgliedstaaten des Europarates aufzuzeigen, werden Kleinheit und Kleinststaatlichkeit im folgenden immer als physische Kleinheit verstanden. Unter diesem An satz betrachtet kannte die Welt nach dem Zweiten Weltkrieg nur ge - rade vier Kleinststaaten: Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino.5 Seit dem Beginn der Entkolonisierung nach 1945, insbesondere jedoch in den sechziger Jahren, war die Zahl solcher kleinster politischer Einheiten stark angewachsen. Dies hatte die Vereinten Nationen dazu veranlasst, sich mit der Problematik und den damit verbundenen völkerrechtlichen Fragen auseinander zusetzen: Insbesondere die Aufnahme der Maledi - ven im Jahre 19656als (damals) absolut kleinsten Mitglieds der UNO7 liess eine jahrelange Diskussion über die Problematik der Kleinststaaten innerhalb der Vereinten Nationen entstehen. Vor diesem Hintergrund erklärte der damalige UN-General se kre - tär, es wäre wünschbar, unterscheiden zu können zwischen dem Recht eines jeden Kleinststaates auf Unabhängigkeit und der Frage einer Voll - mit gliedschaft in der UNO.8Das auf diese Anregung des UN-General - sekretärs hin gebildete sogenannte «Ministate-Committee»9konnte sich je doch weder auf eine akzeptable Alternative für Kleinststaaten zur Voll - 293 
Kleinstaaten im Europarat 2Zitat aus der «Zeit», in: Waschkuhn, 1991, S. 34. 3Das englische Äquivalent wäre etwa «very small state», das französische «très petit Etat». Weitere Vorschläge in Erhardt, S. 11. 4Anders Erhardt, S. 11. 5Erhardt, 1. Ein kurzer geschichtlicher Abriss über Kleinststaaten (mit weiteren Lite - ra tur angaben) findet sich bei Gassner, S. 7 ff. 6Res. A/2009 (XX) vom 21. 9. 1965, UN-Yearbook 1965, S. 236. 7Die Malediven haben knapp 300 km2Fläche und zählten damals gut 100’000 Ein - wohner. 8Übersetzt aus Gunter, S. 111 (dort auch Quellennachweis). 9Ausführlich dazu Gunter, S. 112 ff.
	        

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