Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

kolo niali sierungs-Resolutionen setzte die GV der VN eine Reihe von Son derausschüssen ein, von denen insbesondere der sog. «24er-Aus - schuss» zu erwähnen ist, dessen Tätigkeit für die Erlangung der Unab - hän gigkeit der von ihm betreuten «abhängigen Gebiete» von ausschlag - ge bender Bedeutung war. Erster Anlassfall der Diskussion der Frage über die Grenzen der «Staat lichkeit» war die Aufnahme der 
Maledivenin die Organisation der VN im Jahre 1965,15die mit ihren knapp 300 km2und gut 100’000 Ein - woh nern den damals weitaus kleinsten Mitgliedstaat der VN darstellten. Da es bereits ein Jahr danach, im Jahre 1966 auch noch zur Aufnahme von 
Barbados, einem weiteren Kleinststaat mit 250’000 Einwohnern und 430 km2Fläche, in die VN kam,16wurde im Schoss der VN sehr rasch er sichtlich, dass zwischen dem Recht eines jeden Klein- bzw. Kleinst - staates auf Unabhängigkeit und den Anforderungen einer Mitgliedschaft in den VN grosse Spannungen bestehen. Das in der Folge auf Anregung des Gene ralsekretärs der VN, U Thant, vom SR der VN eingesetzte «Mini state Committee»17konnte sich allerdings weder auf eine Defini - tion von Klein ststaaten noch auf eine entsprechende Alternative zur Voll mit glied schaft in den VN für diese einigen.18Vor allem den neu ent - stan denen Staaten war die souveräne Gleichheit aller Staaten i.S.v. Art. 2 Abs. 1 SVN oberstes Gebot, die z.B. den in diesem Zusammenhang vor- geschlagenen Status einer bloss «assoziierten Mitgliedschaft»19nicht zu- liess. Das völ ker rechtliche Grundrecht der Gleichheit der Staaten er- laubte (zunächst) nur die Dichotomie «Staat» versus «Nichtstaat», nicht aber Formen «abgestufter Staatlichkeit». Aus der Einsicht heraus, dass diese Entwicklung – gemäss dem Prin zip «one state one vote»20– à la longue die Strukturen der VN ge - 33 
Kleinstaaten im Völkerrecht 15GV-Res. A/2009 (XX) vom 21. September 1965, UN-Yearbook 1965, S. 236; vgl. dazu nachstehend auf S. 64. 16Vgl. dazu nachstehend auf S. 64. 17Vgl. dazu Gunter, M.What happened to the United Nations Ministate Problem?, in: AJIL 1977, S. 112 ff. 18Vgl. dazu nachstehend auf S. 60. 19Vgl. dazu nachstehend auf S. 64 f. 20v. Wedel(Fn. 9), S. 312: «Werden alle Staaten aufgenommen, so erscheint das «one state – one vote» – Prinzip ungerechtfertigt wegen der grossen Zahl der Klein staa - ten». An anderer Stelle führt v. Wedelaus, dass «eine Zweidrittelmehrheit in der UNO unter Beteiligung von nicht einmal 10% der Weltbevölkerung zustande kom- men kann» (S. 303).
	        

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