Die «Unterrepräsentanz» dieser Staaten hat wahrscheinlich auch mit dem Auswahlprozess in den Regionalgruppen zu tun, wo die Wahl der Sicherheitsratsmitglieder weitgehend bestimmt wird. Dazu traten ei- nige grössere Staaten erst Jahre nach der Gründung den Vereinten Na - tio nen bei. Bangladesch wurde erst 1974 Mitglied der UNO. Ebenso ist das Fehlen von Deutschland in Tabelle 2 darauf zurück zuführen, dass die Bundesrepublik (und die DDR) erst 1973 Mitglied der UNO wur - de(n).Die Dominanz der ständigen Mitglieder zeigt sich in der Arbeits - weise des Sicherheitsrates.14Die öffentlichen Sitzungen des Rates sind nur die «Spitze des Eisberges». Die wirklichen Verhandlungen ge - schehen in den nichtöffentlichen «informal consultations of the whole» und in Untergruppen des Sicherheitsrates, wie vor allem den P5 (den fünf ständigen Mitgliedern) oder den P3 (USA, Grossbritannien, Frank - reich). Die blockfreien Mitglieder des Sicherheitsrates bilden einen «cau- cus» und versuchen ihre Positionen zu koordinieren, was aber oft miss - lingt. Grossbritannien und Frankreich weigern sich, trotz der seit dem Vertrag von Maastricht bestehenden Gemeinsamen Aussen- und Sicher - heitspolitik der EU noch immer, ihre Stellungnahmen im Sicher heits rat mit den anderen EU-Staaten zu koordinieren. Im Irak-Konflikt konnten die EU-Staaten im Sicherheitsrat keine gemeinsame Linie fin den, Grossbritannien und Spanien standen Frankreich und Deutschland ge- genüber. 5. Die EU-Staaten in der UNO Damit ist das Verhalten der EU-Staaten in der UNO angesprochen. Die Analyse des Abstimmungsverhaltens der EU-Staaten in der UNO- Generalversammlung soll die «Distanzen» zwischen kleinen und gros- sen EU-Mitgliedstaaten
aufzeigen.15261
Kleinstaaten in der UNO 14Siehe etwa Kaul, Arbeitsweise und informelle Verfahren des Sicherheitsrats. Be - obach tungen eines Unterhändlers, in: Vereinte Nationen, 46. Jg., 1/1998, S. 6–13. 15Zur Kalkulation der Distanzen siehe Luif, On the Road to Brussels: The Political Dimension of Austria’s, Finland’s and Sweden’s Accession to the European Union, 1995 (= Laxenburg Papers, No. 11), S. 281–283.