Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

ren imperialen Anspruch weiter erheben werden und – sofern es nicht zu einer weltweiten Rezession kommt, die auch sie schwächt – auch weitge - hend werden durchsetzen können. Diese kurz- und mittelfristige Per - spek tive nehme ich als Grundlage meiner weiteren 
Überlegungen. 2.4. Die betroffenen Bereiche der Völkerrechtsordnung Damit stellt sich die Frage, welche Bereiche des Völkerrechts von dieser Ent wicklung voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden. Wie - derum kann ich Ihnen in diesem Rahmen keinen vollständigen Über - blick bieten, sondern muss mich auf jene wenigen Bereiche be schrän ken, die einen unmittelbaren Bezug zum Thema haben. Es besteht heute wohl allgemeiner Konsens darüber, dass die von der amerikanischen Bevölkerung als selbstverständlich empfundene Si - cher heit vor bewaffneten Angriffen durch die Ereignisse des 11. Septem - ber schwer erschüttert worden ist. Es steht daher die eigene, unmit tel - bare Sicherheit im Vordergrund der amerikanischen Aussenpolitik und daraus folgend eine fast manische Fixierung auf die Ausschaltung des inter nationalen Terrorismus und die Bekämpfung sog. «Schurken staa - ten» (rogue states), die des Besitzes von Massenvernichtungswaffen und deren mögliche Weitergabe an terroristische Organisationen verdächtigt und als Bedrohung dieser Sicherheit gesehen werden. Daher ist zu erwarten, dass einer der von der Tendenz haupt säch - lich betroffenen Bereiche das in der Satzung der Vereinten Nationen aus- gesprochene Gewaltverbot sein wird. Den Vereinten Nationen stellt sich dadurch im Bereich der Sicherheitspolitik die Schicksalsfrage, ob sie die als eine vom Sicherheitsrat administrierte Weltfriedensordnung kon zi - pierte Satzung auch unter amerikanischen Druck aufrechterhalten kön - nen oder zum blossen Instrument der amerikanischen Aussenpolitik werden; das heisst: benützt, wenn es nützlich und möglich ist; aber igno - riert, wenn dem nicht so ist. Dann wird eben allein, oder mit willigen Partnern agiert. Eine Aufweichung droht auch dem bisher vom Völkerrecht garan - tier ten Schutz der «inneren Angelegenheiten» der Staaten (domaine ré- servé) vor fremden Eingriffen, im besonderen Mass durch die in Mode gekommene extreme Form der bewaffneten «humanitären Interven - 242Karl Zemanek
	        

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