Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

sollen sie bilaterale Verträge mit den Vereinigten Staaten schliessen, in denen sie sich verpflichten, Personal der Vereinigten Staaten, das sich auf ihrem Staatsgebiet befindet und vor dem Internationalen Strafgerichts - hof in Untersuchung gezogen werden soll, nicht an diesen zu überstel - len. Nach meinem Wissensstand wurden bisher 51 solche Verträge ge - schlossen – mit Ausnahme Indiens, das aus verständlichen Gründen den amerikanischen Standpunkt teilt (Pakistan), mit lauter kleinen Staaten. Nachdem die Europäische Union dem Ansinnen mit einer entschie de - nen Gegenstrategie zugunsten des ICC begegnete,7konnten in Europa nur Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Rumänien für das amerikanische Anliegen gewonnen werden. Interessanterweise be - zeich neten die Vereinigten Staaten diese Gegenstrategie der Europäi - schen Union, die sich besonders an die neuen Beitrittsländer richtete, of- fiziell als Einmischung in 
ihreinneren Angelegenheiten! Nachdem am 30. Juni 2003 die von den Vereinigten Staaten gesetz- te Frist abgelaufen war, wurden denjenigen Vertragsparteien des ICC Sta tuts, die sich dem Ansinnen verweigert hatten, als Sanktion die US Mili tär hilfe gestrichen. Das ist zwar bezüglich jener, die ohnehin keine er hiel ten, wie Liechtenstein, Österreich und die Schweiz, ein Meisterstück der Bürokratie, trifft aber einige Beitrittsländer hart. Man kann nicht vorhersehen, wie sich die imperiale Tendenz der Vereinigten Staaten weiterentwickeln wird, vor allem, ob diese, wie das Henry Kissinger ausgedrückt hat,8lernen werden, zwischen dem was sie tun müssen, dem was sie tun wollen und dem was sie tun können zu un- terscheiden. Man darf auch die historische Erfahrung nicht ausser Acht lassen, die zeigt, dass die militärische Stärke einer Grossmacht von ihrer Wirtschaftsmacht abhängt und eine zu starke Zuweisung von Ressour - cen zu ersterer zu einer Schwächung der zweiten und damit – so lehrt zumindest die Vergangenheit9– zum Abstieg führen kann, wie auch das Beispiel der Sowjetunion zeigt. Aber das ist eine langfristige Perspektive. Kurz- und mittelfristig wird jedenfalls davon auszugehen sein, dass die Vereinigten Staaten ih- 241 
Europäische Kleinstaaten im internationalen System 7Council Conclusions on the International Criminal Court, 30. September 2002 mit Annex: «EU Guiding Principles concerning Arrangements between a State Party to the Rome Statute of the International Criminal Court and the United States Regarding the Conditions to Surrender of Persons to the Court». 8Die Herausforderung Amerikas. Weltpolitik im 21. Jahrhundert, 2002, S. 349. 9Vgl. Kennedy, The Rise and Fall of the Great Powers, 1987.
	        

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