Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

ausschlaggebenden Kennzeichen mehr für dessen Bedrohungslage lie- fern. Welche Konsequenzen lassen sich aus denselben Entwicklungen hin sichtlich der typischen verteidigungs- und sicherheitspolitischen Stra te gien von Kleinstaaten ziehen? 4. Spielt die Neutralität noch eine Rolle? Die Neutralität definiert sich dadurch, dass der betreffende Staat für den Fall eines militärischen Konfliktes zwischen zwei oder mehreren Dritt - staaten diesen verspricht, für keine Seite Partei zu ergreifen. Damit sind eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden. Der neutrale Staat er- hofft sich von seiner Politik in erster Linie, die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs auf sein eigenes Territorium zu verringern. Neutralität ist somit die Stellung gegenüber einem militärischen Konflikt zwischen Dritt - staaten. Sie ist keine Haltung gegenüber Sachproblemen, wie sie sich aus den erwähnten neuen Bedrohungen ergeben, und gegenüber An sätzen zu deren Lösung. Sie ist auch keine Haltung gegenüber internationalen Polizeiaktionen, die mit Zustimmung des UN-Sicher heits rates durchge- führt werden, oder gegenüber innerstaatlichen Konflikten. Neutralität hat somit ihre ursprüngliche, an das realistische internationale Umfeld gebundene Bedeutung weitgehend verloren.5 Dies heisst jedoch nicht, dass die Neutralität jegliche politische Bedeutung eingebüsst hätte: In denjenigen Staaten, in denen Neutralität während längerer Zeit als aussen- und sicherheitspolitische Maxime galt, ist ihre Verankerung in der Bevölkerung in der Regel nach wie vor sehr stark. Neutralität ist zu einem festen Bestandteil der jeweiligen aus sen - po litischen nationalen Identitäten geworden. Neben dieser innenpo li - tischen Bedeutung kann der Neutralität auch noch eine aussenpolitische Rolle zukommen: Neutralität war in ihrem Kern eine Absage an den Krieg als taugliches Mittel zur Wahrnehmung aussen- und sicher heits - politischer Interessen. In einem internationalen Umfeld, in welchem das Recht auf Krieg als fester Bestandteil der internationalen Ordnung galt, beinhaltete die Neutralität das Recht zum «Nicht-Krieg». In der Folge 227 
Sicherheits- und Verteidigungspolitik von Kleinstaaten 5Gabriel, Sackgasse Neutralität, 1997.
	        

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