Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

die Menschen, was Europa ihnen «gebracht» hat. Nirgendwo sonst be- sitzt man längere Erfahrung auf dem Gebiet der internationalen oder zwischenstaatlichen Zusammenarbeit als in den grenzüberschreitenden Regionen. Der von Erich Kästner beschriebene «kleine Grenzverkehr» war in diesen Regionen schon lange Realität, bevor man sich auf EG- Ebene anschickte, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu errichten. Das Europa der Regionen ist somit, um mit Claus-Peter Clostermeyer zu spre chen, zur «Vision eines Europas jenseits bürokratischer Rigidi - täten»16geworden. Und je grösser (und damit unüberschaubarer) die Euro päische Union wird, desto grösser wird auch die Attraktivität der Regionen – frei nach der Devise: Lieber ein Europa der regionalen Bo - den haftung als ein Europa der supranationalen Abgehobenheit. Auch die Väter der EU-Verfassung, sprich die Mitglieder des Konvents, haben dieser politischen Gegebenheit Rechnung getragen und das bereits 1991 im 
Vertrag von Maastrichtverankerte Subsidiaritätsprinzip17zu einem Schlüsselbegriff der künftigen EU-Verfassung gemacht, da eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Regionen den kooperativen Föderalis - mus fördert. Mit anderen Worten: Um die Stabilität des Gesamtsystems (EU) zu sichern, soll die Bedeutung der Regionen durch die Zuweisung eigener politischer Verantwortung gestärkt werden. Mehr noch als Europa selbst, sind die Regionen die Heimat der Viel falt. Nirgendwo sonst wird diese immense kulturelle Vielfalt so sichtbar wie in den grenzüberschreitenden Regionen. Sicher: Kritiker ei- nes Europa der Regionen – es gibt sie heute vor allem in grösseren, nicht föderal organisierten Staaten – behaupten gerne, Regionen, vor allem 165 
Der Kleinstaat im Zeitalter der Globalisierung 16Clostermeyer, Europa der Regionen: Elemente eines Konzepts, in: Hasse, Natio nal - staat im Spagat: Zwischen Suprastaatlichkeit und Subsidiarität, 1997, S. 207–223 (207 f.). 17Das Subsidiaritätsprinzip, das zum ersten Mal von Pius XI. in seiner Enzyklika Quadrogesimo Annoim Jahr 1931 formuliert wurde, drückt die Verpflichtung der übergeordneten Gemeinschaft (EU, Bund, Länder) aus, die Eigentätigkeit der unter geordneten Gemeinschaften (Regionen, Kommunen) zu fördern. Gleichzeitig führt die Umsetzung des Prinzips zu einer Beschränkung der übergeordneten Gemeinschaft auf jene Aufgaben, welche die Möglichkeiten kleinerer Gemein - schaften überschreiten und zu einer stärkeren Eigenverantwortung des Individuums bzw. der Region. Oswald von Nell-Breuning operationalisiert das Subsidiaritäts - prin zip als vorleistende Hilfe zur Entfaltung der Selbstverantwortlichkeit und nach- rangige Hilfe bei ausgeschöpfter Selbstverantwort lichkeit. Also: «Die Kirche nicht aus dem Dorf tragen! Dort, wo die Probleme anfallen, sollen sie gelöst wer den!» Dies erhöht die Akzeptanz politischer Massnahmen und die stärkere Orien tie rung nach dem Verursacher- und Leistungsfähigkeitsprinzip.
	        

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