Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

im allgemeinen Völkerrecht keine Bedeutung. Mikro-Staaten sind eben- so wie alle anderen Staaten gleichberechtigte Völkerrechts sub jekte.»309 «Man muss aber davor warnen, den Begriff des Mikrostaates als wissen- schaftliche Kategorie zu verwenden, weil es diese Kategorie nicht gibt.»310«(...) völkerrechtliche Rechte oder Pflichten sind mit der Bezeichnung als Mikrostaat nicht verbunden. Mikrostaaten sind keine besonderen Völkerrechtssubjekte.»311«Abgesehen davon, dass ‹Klein - heit› keine absolute, sondern eine komparative Grösse ist, der ‹Klein - staat› weder in der politischen Praxis noch in der Literatur allgemein ver - bind lich definiert werden konnte (...)».312Diese Aufzählung liesse sich noch weiter fortsetzen. Dabei stützt sich die Lehre sowohl auf die Staa - ten praxis als auch auf die Praxis im Schoss Internationaler Organi sa - tionen, ohne dabei aber diesbezüglich immer genau zu differenzieren. Wenngleich es in den 60er- und 70er-Jahren des vorigen Jahrhun - derts in der einschlägigen Literatur einige Ansätze gegeben hat, eine ei- gene Kategorie eines Kleinst- oder Mikrostaates zu entwickeln, so kön - nen alle diese Bemühungen im Lichte der späteren Staaten- und Orga - nisationspraxis als gescheitert angesehen werden. Kleinststaaten werden heute im internationalen diplomatischen Verkehr nicht mehr wegen ih- rer Grösse oder mangelnden Verkehrsfähigkeit diskriminiert und auch im Aufnahmeermessen von Organen Internationaler Organi sa tionen wie «normale» Staaten behandelt. Vor allem ist es aber den Apolo geten der Kleinststaatlichkeit nicht gelungen, im Völkerrecht einen eigenen Katalog an Rechten und Pflichten für dieses von den Staa ten unterschie- dene Völkerrechtssubjekt aufzustellen. Mikrostaaten wurden eben nicht mit typenbildender Regelmässigkeit als von Staaten unterschiedene eige- ne Völkerrechtsubjekte behandelt, denen eine eigene und damit von die- sen verschiedene Rechtsposition 
zukam.117 
Kleinstaaten im Völkerrecht 309v. Wedel (Fn. 9), S. 314. 310Niedermann(Fn. 7), S. 88. 311Stapper(Fn. 178), S. 84. 312Waschkuhn, A.Strukturbedingungen des Kleinstaates und ihre Auswirkungen auf den politischen Entscheidungsprozess, in: Geiger, P. – Waschkuhn, A. (Hrsg.), Liech tenstein: Kleinheit und Interdependenz (1990), S. 17.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.