Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

Für die Kanaren als grösster Bananenproduzent der Welt war vor allem ihre (begünstigte) Einbeziehung in die Bananen-Marktordnung der EG272von grosser Bedeutung, ebenso wie auch die Konzession, ihre spezifische Einfuhrabgabe – der sog. 
«arbitrio insular»273– verlängert zu erhalten, wenngleich diese degressiv ausgestaltet und mit 31. Dezember 2000 befristet wurde.274Der gemeinsame Zolltarif war schrittweise in zehn Jahren einzuführen, Anti-Dumping-Zölle werden auf den Kanaren nicht angewendet. Auch die Mehrwertsteuerregelungen kommen auf ih- nen nicht zur Anwendung. Im Verhältnis zum Mutterland Spanien gilt EG-Recht grundsätzlich nicht. In Summe stellen die Begünstigungen der Kanarischen Inseln die beste Behandlung dar, die die EG einem bei tre - tenden Sondergebiet konzediert hat. Mit ein Grund dafür war wohl die Überlegung, durch diese wirtschaftlichen Konzessionen den separatisti - schen Bestrebungen der Kanaren 
entgegenzuwirken. 4.3.8.9 Madeira und die Azoren Gem. Art. 2 der portugiesischen Verfassung gelten Madeira und die Azo ren als autonome Regionen Portugals, die einen eigenen politischen und administrativen Status mit selbständigen Regierungsorganen haben. Im Zu ge des Beitritts Portugals zu den Gemeinschaften 1986 wurden sie zwar Teil derselben, erhielten aber Ausnahmeregelungen in Bezug auf Milch, Tabaksteuern sowie die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Ver - kehrs dienstleistungen innerhalb der Inselgruppen. In einer der Beitritts - akte beigefügten Gemeinsamen Erklärung275werden die Organe der Ge - mein schaften aufgefordert, der Entwicklung dieser Inseln besondere Auf merksamkeit zu schenken, eine Verpflichtung, die der Rat in der Fol - ge durch den Erlass des sog. 
«Poseima-Programms»276umsetzte. Neuer - 106Waldemar 
Hummer 272VO (EWG) Nr. 1603/92 des Rates vom 15. Juli 1992 über eine vorübergehende Abwei chung von den Antidumpingmassnahmen der Gemeinschaft bei der Einfuhr bestimmter empfindlicher Waren auf die Kanarischen Inseln, ABl. 1992, Nr. L 173, S. 24 ff.; VO (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemein - schaft liche Marktorganisation für Bananen, ABl. 1993, Nr. L 47, S. 1 ff. 273ABl. 1993, Nr. L 59, S. 1. 274Vgl. Entscheidung 96/34/EG der Kommission vom 20. 12. 1995, ABl. 1996, Nr. L 10, S. 38. 275ABl 1985, Nr L 302, S. 479. 276Beschluss 91/315/EG des Rates vom 26. Juni 1991, ABl. 1991, Nr. L 171, S. 10 ff.
	        

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