auch die Standortwahlfreiheit als Bestandteil der Handels- und Gewer - be freiheit betroffen. 3. Grundrechtskonkurrenz a) Begriff und Prüfungsvorgang Eine Grundrechtskonkurrenz liegt vor, wenn durch einen Sachverhalt mit Bezug auf den gleichen Träger der Schutzbereich mehrerer Grund - rechte betroffen ist. Der Staatsgerichtshof folgt bei der Klärung von Grund rechtskonkurrenzen der neueren schweizerischen Praxis.174Da - nach wird die Freiheitsbeschränkung zunächst nach Massgabe des im Vordergrund stehenden Grundrechts, d. h. des Grundrechts, welches die Rechtsposition des Beschwerdeführers spezifischer schützt, überprüft. Sodann wird das Ergebnis in Rücksicht auf das andere Grundrecht zu- sätzlich geprüft und gegebenenfalls
angepasst.175 b) Praxis In seiner früheren Rechtsprechung hatte sich der Staatsgerichtshof der Konkurrenzfrage auf «pragmatische» Art genähert und sie bezogen auf den Einzelfall gelöst. Er hatte darauf verzichtet, seine Vorgehensweise dogmatisch zu untermauern,176obwohl er nicht ausschloss und schon zu bedenken gab, dass in Fällen, in denen mehrere Grundrechte zur Dis - kus sion stehen (sog. Grundrechtskonkurrenz), allenfalls eine kumulati- ve Betrachtung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schranken vor behalte der einzelnen Grundrechte stattfinden müsse.177 Das heisst nichts anderes, als dass die betroffenen Grundrechte und die 78Das
Verhältnis zu anderen Grundrechten 174Die ältere Praxis ist noch davon ausgegangen, dass sich Grundrechts ge währ leistun - gen nicht überschneiden können und es demnach gar keine Grundrechtskonkurrenz geben könne. 175StGH 1997/33, Urteil vom 2. April 1998, LES 1/1999, S. 20 (24 f.) mit Verweis auf Yvo Hangartner, Grundzüge des schweizerischen Staatsrechts, Bd. II, Zürich 1982, S. 163 und 172. Vgl. auch Müller, Kommentar, Rdnr. 9 f.; Vallender, Wirtschafts frei - heit und begrenzte Staatsverantwortung, S. 122 f., N. 26 f. 176Frick, Handels- und Gewerbefreiheit, S. 325 f., wo er die Position des Staatsge - richts hofes anhand der Rechtsprechung kommentiert. 177StGH 1985/11, Urteil vom 2. Mai 1988, LES 3/1988, S. 94 (101) unter Hinweis auf Reto Venanzoni, Konkurrenz von Grundrechten, in: ZSR 98 I, 1979, S. 267 ff.