Verfassungsbeschwerde (neu: Individualbeschwerde) wegen Verlet zung der Eigentumsgarantie, d. h. des Finanzvermögens, zu, wenn sie da von gleich wie ein Privatrechtsubjekt betroffen
ist.16675
§ 6 Träger der Eigentumsgarantie 166Nell, S. 218 unter Hinweis auf StGH 1984/14, Entscheidung vom 28. Mai 1986, LES 2/1987, S. 36 (38) und Ricardo Jagmetti, Die Stellung der Gemeinden, ZSR 1972, S. 339 ff. (345 ff.). Der Staatsgerichtshof scheint aber im erwähnten Gutachten die- se Unterscheidung nicht zu treffen. Siehe dazu Höfling, Grundrechtsordnung, S. 176 mit Verweis auf das deutsche Bundesverfassungsgericht.