Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

Über den Autor Herbert Wille, 1944 in Balzers geboren. Studium der Rechtswissen schaf - ten an der Universität Freiburg/Schweiz. 1968 Lizentiat. 1972 Promo - tion zum Dr. iur. utriusque mit der Dissertation über «Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein». Ressortsekretär der Regierung von 1970 bis 1986. Mitglied der Regierung als Regierungschef-Stellvertreter von 1986 bis 1993. Vorsitzender der Verwaltungsbeschwerdeinstanz (neu: Ver waltungsgerichtshof) von 1993 bis 1997. Seit Juni 1993 Forschungs - be auftragter am Liechtenstein-Institut. Zahlreiche Veröffentlichungen zum liechtensteinischen Recht, ins be son - dere zum Staats- und Verwaltungsrecht, zum Staatskirchenrecht sowie zur Rechtsgeschichte.681
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.