Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

Steuer erhebung lehnt er ab. Die Verfassung halte sich gerade im Steuer - recht nicht an eine schematische Gleichheit aller Landesangehörigen, son - dern versuche vielmehr, mittels progressionsmässigen Abstufungen der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit innerhalb der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dies sei nicht nur gerechtfertigt, son - dern gerade unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes auch geboten. Würde man von Reich und Arm nach den gleichen Kriterien Steuern er- heben, so widerspräche eben diese mangelnde Differenzierung dem ver- fassungsmässigen Recht auf Gleichbehandlung im Gesetz.255Das be deu - tet auch, dass das allgemeine Gleichheitsgebot gemäss Art. 31 Abs. 1 LV, «keine absolute, sondern nur eine relative Gleichbehandlung» vor - schreibt. Aus diesem Grunde ist der Staatsgerichtshof im Unter schied zum schweizerischen Bundesgericht der Meinung, dass eine steuer liche Bes serstellung von Konkubinatspaaren in «beschränktem Rah men» bzw. wenn sie von einer «leichten Minderbelastung bei der Vermögens- und Erwerbssteuer» profitieren, vor dem verfassungs mässi gen Rechtsgleich - heits gebot standhält. Ehepaare und Konkubinatspaare seien auch bei iden tischen Steuerfaktoren nicht ohne jede Einschrän kung zu ver glei - chende Lebensgemeinschaften. Die Ehe sei eine vom Staat anerkannte und geschützte Rechtsgemeinschaft, aus der sich zahl reiche, gerade auch steuerrechtliche Vorteile (insbesondere in Bezug auf die Schenkungs- und Erbanfallssteuer) ableiten, die Konkubinatspaaren nicht zuteil 
werden.256 2. Leistungsfähigkeitsprinzip a) Inhalt Der Staatsgerichtshof bekennt sich zum Leistungsfähigkeitsprinzip bzw. zum «Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit»257. Diesem 627 
§ 7 Steuern 255StGH 1990/11, Urteil vom 22. November 1990, LES 2/1991, S. 28 (30); vgl. auch StGH 1960/11, Gutachten vom 11. August 1960, ELG 1955 bis 1961, S. 177 (178) und auch Höfling, Grundrechtsordnung, S. 210. 256StGH 1994/6, Urteil vom 4. Oktober 1994, LES 1/1995, S. 16 (22) und StGH 1994/4, Urteil vom 26. Mai 1994, nicht veröffentlicht, S. 18 f., jeweils mit Hinweis auf Höhn, Die Besteuerung der Ehepaare im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes, ASA 1983, S. 129. 257StGH 1998/4, Urteil vom 18. Juni 1998, LES 3/1999, S. 164 (168); vgl. auch StGH 1994/6, Urteil vom 4. Oktober 1994, LES 1/1995, S. 16 (22); StGH 1989/15, Urteil vom 31. Mai 1990, LES 4/1990, S. 135 (139 und 141) unter ausdrücklicher Be zug-
	        

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