Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

2. Rechtsgleichheitsgebot und Eigentumsgarantie Neben dem Rechtsgleichheitsgebot (Art. 31 LV) kann im Rahmen des Steuerrechts unter dem Blickwinkel des Erfordernisses einer gerechten Besteuerung auch die Eigentumsgarantie (Art. 34 LV) eine Rolle spielen. Sie ist dann betroffen, wenn das Ausmass der Besteuerung «geradezu konfiskatorischen Charakter» 
annimmt.243 3. Art. 24 LV als Auftrag und Ermächtigung Anfänglich ist der Staatsgerichtshof davon ausgegangen, dass Art. 24 LV dem Staat (Gesetzgeber) lediglich Auftrag und Ermächtigung gebe, hö- here Einkommen und höhere Vermögen stärker zur besteuern. Aus - schlag gebend für diese Sichtweise ist ihr Standort in der Verfassung, nämlich im III. Hauptstück, das von den Staatsaufgaben handelt und vom Staatsgerichtshof für einen «programmatischen Teil der Verfas - sung» gehalten wird. Dieses Hauptstück enthalte «typischerweise einen Auftrag an den Gesetzgeber und stehe deshalb im Gegensatz zu den als reinen Abwehrrechten formulierten klassischen Grundrechten mit ih- rem individualschützenden Charakter».244 Diesen Standpunkt nahm der Staatsgerichtshof uneingeschränkt auch für den Bereich der «Freilassung eines Existenzminimums» bis Mitte der 90er Jahre ein. Er judizierte noch in StGH 1994/6245, dass das Erfordernis einer gerechten Besteuerung nach Art. 24 LV nicht zum Ka - talog der verfassungsmässig gewährleisteten Rechte des IV. Hauptstücks der Verfassung gehöre. Es gehe gegebenenfalls im Gleichheitsgrundsatz von Art. 31 Abs. 1 LV auf. Art. 24 Abs. 1 LV konkretisiere den Gleich - heits grundsatz in Bezug auf eine gerechte Besteuerung und sehe hierfür die Freihaltung eines Existenzminimums und die stärkere Besteuerung höherer Vermögen oder Einkommen vor.246 624Bemessung 
der öffentlichen Abgaben 243StGH 1994/6, Urteil vom 4. Oktober 1994, LES 1/1995, S. 16 (20); siehe auch Kapitel 1, S. 67 f. 244StGH 1997/24, Urteil vom 30. Januar 1998, nicht veröffentlicht, S. 7; ebenso StGH 1997/25, Urteil vom 30. Januar 1998, nicht veröffentlicht, S. 8. 245StGH 1994/6, Urteil vom 4. Oktober 1994, LES 1/1995, S. 16 (20). 246So StGH 1995/35, Urteil vom 27. Juni 1996, LES 2/1997, S. 85 (89).
	        

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