Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

15. Dez ember 1954 zu sein.112Darauf deutet die Bemerkung hin, das neue Gesetz wolle offensichtlich an den «bereits erworbenen Rechten» nichts ändern. Der Staatsgerichtshof hatte sich mit der Gültigkeit von nach altem Recht ausgestellten Fischereikarten unter neuem Recht zu be fassen und kam zum Schluss, dass sie nach wie vor gültig sind. Der Staatsgerichtshof setzt diese Rechtsprechungslinie auch in neueren Entscheidungen fort, indem er erklärt, dass wohlerworbene Rech te grundsätzlich in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fal- len.113Dies ist bei der Polizeierlaubnis bzw. Polizeibewilligung nicht der Fall, da sie keine neuen Rechte begründet und daher nicht zum Kreis der wohlerworbenen Rechte gehören kann.114Der Staatsgerichtshof hat sich aber mit der Frage der wohlerworbenen Rechte im Einzelnen noch nicht näher auseinandergesetzt. Es gibt daher ausser den Beispielen der Abgrenzung von der Polizeibewilligung nur wenig Hinweise. In StGH 1990/4115nimmt er Stellung zur Rückerstattung von staatlichen Wohn - bau förderungsbeiträgen und hält fest, dass die Förderung des privaten Wohnungsbaues im Sinn der gesetzlichen Regelung eine «Eigentums för - de rung im Sinne der Verfassungsgarantie» darstelle. Es könne jedoch «in den möglichen wirtschaftlichen Folgen einer gesetz- und rechtmässig zu verfügenden Rückerstattung bei Verstoss gegen Förderungsvor schrif - ten» nicht eine Verletzung der Eigentumsgarantie erblickt werden. Um von einer öffentlichrechtlichen Rechtsposition, die unter der Eigentums - ga rantie steht, sprechen zu können, müsste es sich bei ihr um einen durch den «Einsatz von Kapital und Arbeit» geschaffenen Vermögens wert han- 62Eigentumsgarantie 
112ELG 1947 bis 1954, S. 276 (277). Der Staatsgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob die unter der Gültigkeit des früheren Gesetzes vom 28. Januar 1942 ausgestellten langfristigen Fischereikarten, deren ursprüngliche Gültigkeitsdauer noch nicht ab- gelaufen war, infolge der Bestimmungen des neuen Gesetzes vom 3. Oktober 1954 ihre Gültigkeit verloren hatten oder nicht. Dieses Gesetz verkürzte die Gültig keits - dauer der Fischereikarten. 113StGH 2002/11, Entscheidung vom 17. Februar 2003, nicht veröffentlicht, S. 10; StGH 1997/32, Urteil vom 2. April 1998, LES 1/1999, S. 16 (19); so auch VBI 1995/95, Entscheidung vom 22. Oktober 1997, nicht veröffentlicht, S. 18. 114Vgl. etwa StGH 1970/2, Entscheidung vom 11. Januar 1971, ELG 1967 bis 1972, S. 256 (261); StGH 1991/10, Urteil vom 14. April 1992, nicht veröffentlicht, S. 10; StGH 1997/32, Urteil vom 2. April 1998, LES 1/1999, S. 16 (19); StGH 2001/7, Entscheidung vom 9. April 2001, Jus/News 1/2001, S. 17 (22). 115StGH 1990/4, Urteil vom 22. November 1990, LES 2/1991, S. 25 (28).
	        

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