Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

2. Abschnitt: Arten öffentlicher Abgaben590 § 4Steuern590 I.Rechtsgrundlagen590 1.Verfassung590 2.Steuergesetz591 II.Begriff592 1.Steuern als voraussetzungslose bzw. gegenleistungs- lose öffentliche Abgaben592 2.Abgrenzung der Steuern von den Kausalabgaben592 3.Steuern als Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs592 4.Hoheitsträger593 III.Ausprägungen594 1.Allgemeine Steuern und Sondersteuern595 a) Allgemeine Steuer595 b) Umlage595 c) Sondersteuern596 d) Beispiele von Sondersteuern596 da) Zwecksteuern596 daa) Begriff596 dab) Zweckbindung und Spezialfinanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben597 db) Lenkungssteuern599 dba) Begriff599 dbb) Wirtschaftspolitische Zielsetzungen599 dbc) Verkehrspolitische Zielsetzungen600 dbd) Umweltpolitische Zielsetzungen602 2.Direkte und indirekte Steuern604 a) Direkte Steuern604 b) Indirekte Steuern604 ba) Mehrwertsteuer604 bb) Zölle605 § 5Kausalabgaben606 I.Allgemeines606 1.Begriff606 2.Arten von Kausalabgaben607 568
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.