Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

tungs recht, das sich seiner Natur entsprechend an objektiven Gegeben - hei ten 
ausrichte.488 3. Auswahl zwischen mehreren Störern a) Allgemeines Haben mehrere Störer einen polizeiwidrigen Zustand verursacht, liegt eine polizeirechtliche Haftungskonkurrenz vor. Die zuständige Behörde kann alternativ oder kumulativ jedem Verhaltens- und Zustandsstörer die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes auferlegen. Es steht ihr ein gewisser Ermessensspielraum zu.489Es fragt sich, nach welchen Ge - sichts punkten die handlungspflichtigen Störer zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes in Anspruch genommen werden sol - len. Davon zu unterscheiden sind die Fälle, bei denen es um die Vertei - lung der Kosten geht490und andere Regeln für die Auswahl des Pflich ti - gen massgebend sind,491oder bei denen es um den Kostenersatz für po- lizeiliche Einsätze 
geht.492 b) Grundsatz Zur Beseitigung des polizeiwidrigen bzw. zur Wiederherstellung des po - li zeigemässen Zustandes hat sich die zuständige Behörde grundsätzlich an diejenigen Störer zu halten, die tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, die öffentliche Ordnung in einer den polizeilichen Bedürfnissen entsprechenden Weise wiederherzustellen.493Bei Dringlichkeit dürfte die Wahl auf jenen Störer fallen, der zeitlich und örtlich der Gefahr am nächsten steht und zudem sachlich und persönlich zur Beseitigung in der Lage ist.494Sind mehrere Störer gleich fähig und geeignet, um die Gefahr 551 
§ 14 Störerprinzip 488Thürer, S. 478; siehe auch Häfelin/Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 531, Rdnr. 2502 und Muckel, S. 18 ff., insbesondere 21 ff., der die Lehre und Recht - sprechung in Deutschland zusammenfasst und die «Figur des Zweckveranlassers» für entbehrlich hält. 489Reinhard, S. 189. 490Siehe hinten S. 552 (Ziffer IV/1 und 2). 491Vgl. dazu Gueng, S. 267 ff. und 272 ff.; Thürer, S. 482; Reinhard, S. 188 f. 492Siehe nachfolgend Ziffer IV/3. 493Gueng, S. 270; vgl. auch Schenke, S. 273, Rdnr. 183. 494BGE 107 Ia 25; Reinhard, S. 190 f. mit weiteren Hinweisen.
	        

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