Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

Positionen eine genügend klare Grundlage in einem formellen Gesetz.418 Das gilt auch für polizeirechtliche Regelungen, die für den Einzelnen zu - meist belastende Rechtsvorschriften enthalten.419 Das Bestimmtheitsgebot verwirklicht das vom Gesetzmässig keits - prinzip geschützte Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit. Eine Norm ist dann genügend bestimmt, wenn ihr Regelungsgehalt vor - aus sehbar und messbar ist und den nachprüfenden Organen eine Kon - trolle der Gesetzmässigkeit ermöglicht.420Bei Delegationsnormen hat der Gesetzgeber «mindestens skizzenhaft die Regelung auch zukünftiger Lebens sachverhalte und die möglichen Anpassungen an die veränderten Verhältnisse vorzugeben», wobei sich das «Mass der Bestimmtheit nicht generell, sondern nur unter Beurteilung der Bedeutung und der Natur der jeweils zu regelnden Materie» feststellen lässt.421Nach dieser dif fe - ren zierten Betrachtungsweise ist nicht mehr jede noch so unwesentliche Angelegenheit in den Grundzügen im Gesetz zu regeln. Das bedeutet mit anderen Worten, dass «grundlegende, wichtige, primäre und nicht un um strittene Bestimmungen» nicht auf Verordnungs-, sondern auf Ge - set zesstufe festzulegen 
sind.422 2. Ausnahme Das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage gilt aber im Polizeirecht nicht absolut. Es kann unter «bestimmten Voraussetzungen und auf - grund konkreter Fälle» ein Eingriff in ein Grundrecht bzw. verfassungs - 535 
§ 10 Gesetzmässigkeitsprinzip 418StGH 1996/29, Urteil vom 24. April 1996, LES 1/1998, S. 13 (17). 419Vgl. Ritter, Erfordernis der genügenden Bestimmtheit, S. 250 f. 420StGH 1979/6, Entscheidung vom 11. Dezember 1979, LES 1981, S. 114 f.; VBI 1994/42, Entscheidung vom 23. März 1995, LES 2/1995, S. 51. 421StGH 1991/7 Urteil vom 19. Dezember 1991, nicht veröffentlicht, S. 10 unter Hin - weis auf Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht, Wien 1986, S. 158 und Häfelin/Haller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 2. Aufl., Zürich 1988, Rdnr. 1015; StGH 1998/37, Urteil vom 22. Februar 1999, LES 2/2001, S. 69 (71); vgl. zum vertretbaren Mass der «offenen» Verordnungsdelegation auch StGH 1999/11, Ent - scheidung vom 14. Dezember 1999, LES 4/2002, S. 196 (204 f.). 422StGH 1977/10, Entscheidung vom 19. Dezember 1977, LES 1981, S. 56 (57); StGH 1996/1 und 2, Urteil vom 25. Oktober 1996, LES 3/1998, S. 123 (125); StGH 1996/15, Urteil vom 27. Juni 1996, LES 2/1997, S. 89 (93); vgl. auch Schurti, Ver - ordnungsrecht, S. 355 ff. und Schurti, Verordnungsrecht und Finanzbeschlüsse, S. 253 ff.
	        

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