Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

2. Abschnitt Allgemeine Aufgaben der Polizei § 4 Die polizeilichen 
Schutzgüter I. Begriffsumschreibungen 1. Unterteilungen und Aufzählungen Polizeigüter sind der «Inbegriff derjenigen Güter, von denen Gefahren abzuwenden die Polizei verpflichtet ist».102Sie konstituieren demnach die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die für die Polizeigüter als Ober begriff stehen. Er umfasst die öffentliche Ruhe, Gesundheit, Sitt - lich keit und Treu und Glauben im Geschäftsverkehr.103In dieser Um - schrei bung wird deutlich, dass die öffentliche Ordnung und Sicher heit nicht als selbständiges Schutzgut polizeilichen Handelns angesehen wird. Sie lässt sich nicht abstrakt begreifen und erhält erst durch die ver- schiedenen Schutzgüter feste Konturen. Die Aufzählung ist im Übri gen nicht abschliessend. Es werden gelegentlich auch noch andere Un ter - teilungen gemacht, wie «persönliche Ehre und Intimsphäre, Eigentum u. ä.» oder «Schutz der Freiheit, der Ehre und des Vermögens sowie des Staates und seiner Einrichtungen».104465 102Saladin, S. 344 unter Bezugnahme auf Jan Alexander Bumbacher, Die öffentliche Ordnung – eine Schranke der Freiheitsrechte, Diss. Zürich 1956; Jost, S. 25. 103Siehe etwa Art. 2 Abs. 1 Bst. a PolDOV; Art. 52 Abs. 1 Bst. a, Art. 111 Abs. 7 und Art. 133 Abs. 1 LVG; Art. 1 Abs. 1 bzw. Art. 9 Abs. 1 und 2 der inzwischen auf ge - ho benen Verordnung vom 26. August 1980 über die Polizeistunde in Gaststätten und die Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung, LGBl 1980 Nr. 55; vgl. auch Art. 33 EWRA und dazu die Fragestellung der Verwaltungsbeschwerde - instanz (neu: Verwaltungsgerichtshof) in ihrem Antrag zu VBI 1998/9 an den Efta- Gerichtshof, wonach sie wissen möchte, ob das Wohnsitzerfordernis aus «Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit» gerechtfertigt werden kann. 104Jost, S. 25; vgl. auch StGH 1986/11, Urteil vom 6. Mai 1987, LES 2/1988, S. 45 (48).
	        

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