Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

2.Art des Eingriffs136 a) Intensität oder Schwere des Eingriffs136 aa) Schwerer Eingriff137 ab) Konkretisierungen der Praxis137 b) Sonderopfer138 ba) Begriff138 bb) Praxis139 3.Art des Gebrauchs140 a) Bisheriger rechtmässig ausgeübter Gebrauch140 b) Voraussehbarer künftiger Gebrauch140 4.Abgrenzung von materieller Enteignung und entschä- digungslos hinzunehmender Eigentumsbeschränkung141 a) Nichteinzonierung142 b) Auszonierung143 III.Sonderfälle143 1.Landumlegungen143 2.Realersatz144 § 16Entschädigungslose öffentlichrechtliche Eigentums - beschränkungen145 I.Allgemeines145 1.Begriff145 2.Beispiele aus der Praxis145 II.Eigentumsbeschränkungen aus polizeilichen Gründen147 III.Ausnahmen148 § 17Anforderungen an die Zulässigkeit materieller Enteignungen148 I.Allgemeines148 II.Gesetzliche Grundlage149 III.Öffentliches Interesse151 IV.Verhältnismässigkeit152 § 18Entschädigung und Rechtsschutz153 I.Entschädigung153 1.Allgemeines153 2.Umfang der Entschädigung154 3.Bemessungszeitpunkt155 4.Übernahme durch das Gemeinwesen156 35
	        

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