Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

III.Beschränkte dingliche Rechte103 IV.Nachbarrechte103 1.Enteignung von Abwehransprüchen103 2.Enteignung mit Anspruch auf Entschädigung104 V.Obligatorische Rechte105 VI.Wohlerworbene Rechte des öffentlichen Rechts105 § 11Voraussetzungen der formellen Enteignung106 I.Allgemeines106 II.Gesetzliche Grundlage106 III.Öffentliches Interesse107 IV.Notwendigkeit bzw. Verhältnismässigkeit108 V.Entschädigung110 § 12Entschädigung111 I.Art der Entschädigung111 1.Geldleistung111 2.Sachleistung oder Naturalentschädigung111 3.Realersatz111 II.Höhe der Entschädigung112 1.Angemessene Schadloshaltung112 2.Praxis113 III.Bemessung der Entschädigung113 1.Verkehrswert114 a) Berechnung des Verkehrswertes114 b) Minderwertsentschädigung115 c) Inkonvenienzen oder Ausgleich von Nachteilen115 d) Werterhöhungen oder Vorteilsanrechnung115 2.Subjektiver Schaden116 IV.Massgeblicher Zeitpunkt117 § 13Verfahren der Enteignung118 I.Allgemeines118 1.Zusammengesetztes Verfahren118 2.Anwendbarkeit des LVG119 II.Zuständige Behörden120 1.Landtag120 2.Regierung121 33
	        

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