Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

2.Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte304 a) Zivilgericht oder Verwaltungsgericht304 b) Obergericht und Oberster Gerichtshof305 II.Besondere Ausgestaltung der Zuständigkeit306 1.Im Bereich der Hoheitsverwaltung306 a) Im Allgemeinen306 b) Zuständigkeit im Einzelnen307 ba) Ersatzansprüche des Geschädigten und Rück - ersatzansprüche des öffentlichen Rechtsträgers307 bb) Ersatz unmittelbaren Schadens307 bc) Ersatzansprüche aus der Tätigkeit des Obergerichts307 bd) Keine Ersatzansprüche aus der Tätigkeit des Obersten Gerichtshofs und des Verwaltungs- gerichtshofes308 2.Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung308 a) Instanzenzug in «privatrechtlichen Angelegenheiten»309 b) Alleinige Zuständigkeit des Obergerichts bei Ersatzansprüchen aus der Tätigkeit des Obersten Gerichtshofs309 § 10Verfahren310 I.Aufforderungsverfahren310 1.Rechtscharakter der Aufforderung310 a) Rechtslage310 b) Kritik311 2.Zweck der Aufforderung311 3.Inhalt des Aufforderungsschreibens312 4.Form des Aufforderungsschreibens313 II.Zuständigkeits- bzw. Rechtswegszulässigkeitsprüfung313 III.Unzulässigkeit der Klage gegen das Organ bzw. Haftungsausschluss der Organe314 IV.Beweiserleichterung315 V.Umkehrung der Beweislast316 VI.Rechtspflicht der Streitverkündung316 1.Streitverkündung nach Zustellung der Amts- haftungsklage316 2.Unterlassung der Streitverkündung316 3.Organe als Nebenintervenienten317 175
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.