Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

V.Beschlüsse von Kollegialorganen291 1.Grundsätzliches291 2.Haftung des Berichterstatters292 3.Geheime Abstimmung292 VI.Mitglieder des Landtages, der Regierung und der Gemeinden293 1.Allgemeines293 2.Landtag und Regierung293 3.Gemeinden294 VII.Weisung des Vorgesetzten294 1.Kein Rückgriffsanspruch294 2.Regierungsverordnungen296 a) Rechts- und Verwaltungsverordnungen296 b) Verordnungen anderer Behörden als der Regierung296 VIII.Mehrere haftpflichtige Organe297 IX.Verjährung298 § 8Ersatz des unmittelbaren Schadens oder Organhaftung299 I.Allgemeines299 1.Begriff und Ausgestaltung299 2.Praxis299 II.Abgrenzungen zur Amts- und Regresshaftung300 1.Organhaftung300 2.Amtshaftung300 3.Regresshaftung300 III.Haftungsregelung im Einzelnen301 1.Bereich der Hoheitsverwaltung301 a) Haftung nach bürgerlichem Recht301 b) Abweichungen vom bürgerlichen Recht301 2.Bereich der 
Privatwirtschaftsverwaltung302 4. Abschnitt: Rechtsschutz303 § 9Prozessrechtsregime und seine Besonderheiten303 I.Verfahrensrecht und Zuständigkeit303 1.Verfahrensrecht303 a) Zivilprozessordnung als Grundlage303 b) Keine Vermittlungsverhandlung303 174
	        

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