Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

1.Zweck und Sinn277 2.Wirkung278 IV.Ausländer278 1.Erfordernis der Gegenseitigkeit278 a) Formelle Gegenrechtserklärung278 b) Teilweise Gegenrechtserklärung279 c) Materielle Gegenseitigkeit279 d) Verzicht auf eine förmliche Erklärung280 2.Sonderfall des Freiheitsentzuges gemäss Art. 32 Abs. 3 LV und Art. 14 Abs. 1 AHG280 a) Verständnis des Obersten Gerichtshofs280 b) Verfassungsrechtslage281 3.EMRK als Anspruchsgrundlage282 4.Flüchtlinge und Staatenlose282 V.Verjährung des Ersatzanspruchs283 1.Kurze Verjährungsfrist283 a) Gleiche Regelung wie im ABGB283 b) Abweichung von der Regelung des ABGB283 ba) Kenntnis des Schadens283 bb) Gründe284 2.Lange Verjährungsfrist284 a) Gleiche Regelung wie im ABGB284 b) Inhalt der Regelung285 3.Hemmung und Unterbrechung der Verjährung285 a) Allgemeines285 b) Rechtsmittelmöglichkeit nach Art. 5 Abs. 1 AHG286 c) Aufforderung gemäss Art. 11 Abs. 2 
AHG287 3. Abschnitt: Haftung des Organs288 § 7Rückgriff auf das Organ288 I.Allgemeines288 II.Voraussetzungen des Regressanspruchs289 1.Schadenersatzleistung durch den öffentlichen Rechtsträger289 2.Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit289 III.Rückgriffspflicht290 IV.Art des Regressanspruchs290 173
	        

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