Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

3.Grundzüge214 a) Amtshaftung214 aa) Ausschliessliche Haftung des Gemeinwesens214 ab) Umfassende Haftung215 ac) Verschuldenshaftung215 ad) Zuständigkeit217 ae) Regressanspruch218 b) Organhaftung220 VI.Gesetzliche Regelungen ausserhalb des Amtshaftungs- gesetzes220 2. Abschnitt: Inhalt und Umfang der Amtshaftung222 § 4Öffentliche Rechtsträger und ihre Organe222 I.Öffentliche Rechtsträger222 1.Allgemeines222 2.Land222 3.Gemeinden223 4.Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts224 5.Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts225 a) Bürgergenossenschaften225 b) Religionsgesellschaften226 II.Organe der öffentlichen Rechtsträger228 1.Organbegriff228 2.Zurechnung der Organtätigkeit229 a) Funktionstheorie229 b) Handlung für mehrere öffentliche Rechtsträger230 III.Hoheitsverwaltung231 1.Ausgangspunkt231 2.Abgrenzung zur Privatwirtschaftsverwaltung232 a) Im Allgemeinen232 b) Im Amtshaftungsrecht233 ba) Abgrenzungskriterien233 bb) Abgrenzungsschwierigkeiten235 bc) Abgrenzungsvorgang236 3.Realakte oder faktische Amtshandlungen237 170
	        

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