Volltext: Medien in Liechtenstein

stei ni scher Rundfunk» für den Betrieb von Radio Liechtenstein (1,5 Mil - lio nen Franken für 2004, 2005 und 2006, insgesamt also 4,5 Millionen Franken), sowie eines Nachtragskredits für das Jahr 2003 zur Widmung des Dotationskapitals an die Anstalt «Liechtensteinischer Rundfunk» (2,5 Millionen Franken) gefasst. Die Vorlagen wurden in der Sitzung des Landtages vom 23. Oktober 2003 in zweiter Lesung behandelt und erzielten in der Schlussabstimmung mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stim men im 25-köpfigen Landtag (der Verpflichtungskredit über den Ausbau der Sendeanlagen erreichte nur 13 Stimmen).133 Das LRFG eröffnet nicht nur die Möglichkeit für den Betrieb eines Radios, sondern auch eines Fernsehens. Daran ist im Moment nicht ge- dacht. Die Übernahme des Landeskanals ist mittel- bis langfristig durch- aus denkbar. Der Programmauftrag ist in Art. 7 LRFG sehr breit ge fasst. Er reicht von «objektiver und umfassender Information der Allgemein - heit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturel- len und sportlichen Fragen», der «För derung des Verständnisses für alle Fra gen des friedlichen demokratischen Zusammenlebens» und der «Dar bie tung von Unterhaltung», bis zu detaillierteren Vorgaben zur Be - rück sichtigung von Publikums inte r es sen (Kunst, Kultur, Wissenschaft, Sport, Anliegen aller Alters grup pen, von Familien und Kindern, der Gleich berechtigung von Mann und Frau, den Anliegen behinderter Men schen, religiösen Fragen, der Volks-, Jugend-, Schul- und Erwach se - nen bildung, dem Umwelt- und Konsu men ten schutz, der Gesundheit, der Sportförderung und der Toleranz zwischen Angehörigen verschie- dener Kulturen). Art. 9 hält die «Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter sowie die Freiheit der journalisti- schen Berufsausübung» hoch. Unabhängigkeit wird dabei nicht nur als Recht der Journalisten, sondern sogar als Pflicht verstanden. Das Gesetz regelt auch die Werbegrundsätze, den Jugendschutz u.ä. Als Organe des LRF gelten der Verwaltungsrat, der Intendant und der Publikumsrat. Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern zusammen, die für eine Periode von vier Jahren gewählt werden. Der Präsident, Vize präsi - 69 
Radio 133Die 14 Stimmen setzen sich aus den 13 Stimmen der Fortschrittlichen Bürgerpartei und 1 Stimme der Freien Liste zusammen, während die Fraktion der VU die Vor la - gen ablehnte.
	        

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