Volltext: Medien in Liechtenstein

Der Umbruch erschien wöchentlich, ab 1941 zweimal pro Woche. Ab Ende 1942 wurde von Seiten der Regierung zunehmend Zensur auf die Zeitung ausgeübt, vom 24. Dezember 1942 bis zum 3. Februar 1943 wurde sie ganz verboten. Auch danach wurden einzelne Beiträge von der Zensur erfasst. Mit Verfügung vom 8. Juli 1943 verbot die Regierung den Umbruch und auch allfällige Ersatzblätter erneut. Die weiteren Aus ga - ben erschienen unter dem Titel «Aus Liechtenstein», am 12. Februar 1944 wurde die letzte Ausgabe publiziert. Im Umbruch wurden ausführ - liche Kriegs- und Frontberichte veröffentlicht und antisemitische Ar - tikel abgedruckt. Raum nahmen auch die Berichte von Kriegsfrei willigen und Gefallenen aus Liechtenstein 
ein.65 2.1.2.9 Recht und Wahrheit Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von anonymen Auto ren eine flugblattähnliche Schrift unter dem Titel «Recht und Wahrheit»66herausgegeben. Es sind nur drei Ausgaben belegt und wahr- scheinlich auch nicht mehr erschienen. In diesen Schriften wurde das Ver halten von Amtspersonen, namentlich auch von Regierungschef Josef Hoop während und nach der Kriegszeit kritisiert. Da gleichzeitig das Liechtensteiner Volksblatt angegriffen wurde, könnte die Autoren - schaft aus dem Umfeld der Vaterländischen Union stammen. Diese Ak - tion ist jedoch nicht als Zeitungsprojekt zu betrachten, da einige hierfür notwendige Formalien fehlen.67 36Mediengeschichte 
65Ausführlich über die VDBL bei Geiger 1997 Bd. 1, S. 192–193, S. 334–339;  Geiger 1993, S. 63. 66«Recht und Wahrheit – Information über liechtensteinische Angelegenheiten». Nr. 1, 20. Juli 1945 (Zwischenformat, beidseitig bedruckt); Nr. 2, 12. August 1945 (Format A5/4 Seiten); Nr. 3, 18. November 1945 (Format A4/6 Seiten/hektogra- phiert). Die Originale wurden dem Autor freundlicherweise von Dr. Walter Oehry übergeben. Sie befinden sich heute im Landesarchiv. 67Es wurde beispielsweise kein Impressum abgedruckt, sodass die Urheberschaft nicht nachvollziehbar ist. Dies verstösst gegen das Presserecht. Es fehlte auch der Anspruch, Abonnenten zu gewinnen. «Recht und Wahrheit» ist daher eher als po- litisches Flugblatt mit zeitungsähnlicher Aufmachung einzuordnen.
	        

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