Volltext: Medien in Liechtenstein

somit nach den zusätzlichen Kosten, die Erfüllung der vereinbarten Leis tung kann nicht gewinnbringend sein. Die auf Initiative des Land - tags eingeführte Möglichkeit von Leistungsvereinbarungen wurde vor allem mit Blick auf die Grundversorgung Liechtensteins mit einem Radiosender – also Radio L – eingeführt. Die Verhandlungen mit Radio L dauerten das ganze Jahr 2000 und auch Teile des Jahres 2001 an. Auch die beiden Tageszeitungen Liechtensteiner Volksblatt und Liechten stei - ner Vaterland deponierten den Wunsch, Leistungsvereinbarungen abzu- schliessen.362Dies wurde jedoch nicht realisiert. Schliesslich wurde im Oktober 2001 von der Regierung beschlos- sen, Radio L auf der Basis einer Leistungsvereinbarung zu fördern.363 Für das Jahr 2000 wurde rückwirkend ein Betrag von 750’000 Franken zugesprochen, in den Folgejahren belief sich dieser Betrag auf 1 Mio. Franken. Die Medienkommission hatte sich im Vorfeld gegen diese Entscheidung ausgesprochen. Ein Mitglied der Medienkommission be- zeichnete diese Art der Medienförderung als Subvention,364da die ver- einbarten Leistungen zu den Kernaufgaben eines Radios gehören oder in der Radiokonzession vorgeschrieben sind. Es wurde von Seiten der Medien kommission auch vor einem Präjudiz gewarnt, da mit der Be - grün dung der Leistungsvereinbarung mit Radio L auch andere Medien – namentlich die liechtensteinischen Tageszeitungen – einen Anspruch auf Leistungsvereinbarungen entwickeln könnten. Die Tageszeitungen muss ten sich aber im Jahr 2000 mit einer Medienförderung von 200’000 Franken pro Zeitung bescheiden. Die Betreiberin von Radio L argu- mentierte dagegen, dass erstens ein Präjudiz ausgeschlossen sei, weil Radio L der einzige Sender sei, dass zweitens die Landeszeitungen in der Grössenordnung von 700’000 bis 1 Million Franken von amtlichen Kund ma chungen profitierten und dass drittens die Zeitungen Abon ne - ments gebühren verlangten, die durch die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren für Radio L ausser Reichweite seien.365 158Medienrecht 
362Siehe etwa Stellungnahme von William Gerner als Mitglied des Verwaltungsrates des Liechtensteiner Vaterlandes in einem Leserbrief. Liechtensteiner Vaterland v. 21.12.2000. 363Liechtensteiner Vaterland v. 19. Oktober 2001. 364Sigvard Wohlwend nach Darstellung im Liechtensteiner Vaterland v. 10. Oktober 2001. 365Walter-Bruno Wohlwend, Delegierter des Verwaltungsrates der Radio-TV AG im Liechtensteiner Vaterland vom 20. Oktober 2001.
	        

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